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Gericht stellt sich gegen Online-Rabattverkäufe

06.06.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat der E-Commerce-Company Primus Online Rabattverkäufe im Internet nach dem so genannten Powershopping-Modell untersagt. Nach Angaben eines OLG-Sprechers verstoße das Handelsmodell, bei dem ein Produkt billiger wird, je mehr Käufer sich dafür interessieren, in der vorliegenden Ausgestaltung gegen den lauteren Wettbewerb. Dem Gericht zufolge ist es nicht gestattet, die Produkte in verschiedenen Preisstufen anzubieten.

In der Urteilsbegründung bezeichneten die Richter die Verkaufsform von Primus als sittenwidriges "Ausnutzen der Spiellust" sowie "übertriebenes Anlocken" der Kunden. Den Vorwurf der Sittenwidrigkeit rechtfertigten die Richter damit, dass sich der Benutzer dem Risiko aussetzt, eine Ware nicht zu erhalten oder den höheren Tarif einer anderen Preisstufe akzeptieren zu müssen.

Primus Online will das Urteil nicht akzeptieren. Laut Bassam Doukmak, Geschäftsführer von PrimusPowershopping, werde das Unternehmen eher den Firmensitz ins Ausland verlegen als den Richterspruch zu akzeptieren. Zudem hoffe er, dass das noch anstehende Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes für Primus Online positiv ausfällt.