Telefónica blitzt ab

Gericht lehnt Antrag auf Untersuchung von Lycos-Geschäftsgebaren ab

23.02.2009
Beim mittlerweile teilweise abgewickelten Portal-Betreiber Lycos Europe wird es keine Untersuchung von Geschäftsgebaren und interner Unternehmenspolitik geben.

Einen entsprechenden Antrag des Lycos-Großaktionärs LE Holding, Tochter des spanischen Telekommunikationskonzerns Telefónica, lehnte ein Berufungsgericht in Amsterdam ab. Wie Lycos mit Sitz in Gütersloh und im niederländischen Haarlem am Freitag weiter mitteilte, wurden alle Anträge der LE Holding Corporation nach einer Anhörung am 17. Februar vor der Unternehmenskammer des Gerichts abgelehnt. Ob die Ablehnung auf inhaltlichen oder formalen Gründen basiert, konnte ein Lycos-Sprecher am Freitag nicht sagen.

Die LE Holding hatte den Antrag auf Überprüfung im vergangenen August gestellt. Lycos Europe galt damals bereits als angeschlagen, hatte jahrelang Verluste eingefahren und stand zum Verkauf. Weil dies nicht gelang, entschieden die Anteilseigner Mitte Dezember auf einer außerordentlichen Hauptversammlung in Amsterdam den Teilverkauf. Das Domaingeschäft sowie das Geschäft mit Internet-Shopping wurde veräußert. Jüngst hatte Lycos das Portalgeschäft samt Email-Dienst endgültig eingestellt - Suchmaschine und Wissensforum werden weiter angeboten. Mit dem Aus hatte Lycos angekündigt, dass 500 von 700 Beschäftigten ihren Arbeitsplatz verlieren. (dpa/tc)