Vorratsdatenspeicherung

Gericht lässt Datenschützer hoffen

15.04.2009
Nach einem vorläufigen Gerichtsbeschluss gegen die Speicherung von Telefondaten hoffen Kritiker, dass das entsprechende Anti-Terror-Gesetz noch gekippt wird.

Aus Kostengründen dürfen die Mobilfunkanbieter Mobilcom, Debitel, Klarmobil und Callmobile vorläufig nicht zur Speicherung der Verbindungsdaten gezwungen werden, berichtete der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am Mittwoch in Berlin.

Ein Sprecher des Berliner Verwaltungsgerichts bestätigte, dass das Gericht Mitte Januar einen entsprechenden Beschluss gefasst habe. Darin geht es um die Kosten für die seit Anfang 2008 bestehende Pflicht zur Speicherung der technischen Daten von Telefonaten. Es sei zu befürchten, dass den Firmen die Kosten nicht angemessen ersetzt würden, wenn sich vor Gericht später herausstelle, dass sie diese gar nicht tragen müssten. Vor einer Entscheidung in dieser Sache dürfen Bundesregierung und Bundesnetzagentur laut Beschluss nicht gegen die Firmen vorgehen, wenn diese keine Anlagen zur Speicherung haben.

Ein Sprecher der in dem Arbeitskreis zusammengeschlossenen Datenschützer, Patrick Breyer, sagte der Deutschen Presse-Agentur dpa, er halte die Aussichten für gut, dass die gesamte Vorratsdatenspeicherung letztlich für verfassungswidrig erklärt werde. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will ein Verfahren dazu noch in diesem Jahr erledigen. Da die Datenspeicherung allerdings auf eine EU-Richtlinie zurückgehe, müsse letztlich der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden, sagte Breyer.

Die Linken-Politikerin Petra Pau forderte, die gesamte Vorratsdatenspeicherung einzustellen. "Was dem einen Anbieter recht ist, sollte den anderen billig sein." Die vor Gericht erfolgreichen Firmen - Töchter des freenet-Konzerns - haben kein eigenes Mobilfunknetz, sondern nutzen die Netze etablierter Betreiber. Sie hatten argumentiert, sie müssten die technischen Anlagen zur Speicherung entweder beschaffen oder entsprechende Verträge mit den Netzbetreibern schließen. Beides wäre mit Millionenkosten verbunden. Der Mobilfunk-Marktanteil der freenet Group beträgt knapp 20 Prozent.

Der EuGH hatte das EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bereits für rechtmäßig erklärt, allerdings ging es hier nur um die EU-Zuständigkeit. Im März 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht die Nutzung der gespeicherten Telefon- und Internetdaten nur eingeschränkt gebilligt. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung meint, dass die Speicherung mit den Grundrechten unvereinbar sei.

Telekommunikationsunternehmen müssen alle Verbindungsdaten sechs Monate lang speichern. Gesprächsinhalte sind nicht betroffen. Ein Verdacht oder konkreter Hinweis auf Gefahren ist nicht nötig. (dpa/tc)