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Gericht klärt Unternehmerstatus bei eBay

30.12.2005
Um das gesetzliche garantierte 14-tägige Widerrufsrecht bei eBay-Versteigerungen, das Verbraucher gegenüber Unternehmen haben, zu umgehen, gibt sich manch berufsmäßiger Anbieter selbst als Verbraucher aus.

Das Amtsgericht Bad Kissingen hat dies jetzt untersagt (Aktenzeichen: 21 C 185/04). Unternehmer sei jeder, der planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen Entgelt anbiete. Dabei sei ein Gewerbebetrieb oder eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich. Im konkreten eBay-Falle genüge es, dass der Betreffende bereits 154 Bewertungen erhalten habe und im System als so genannter Powerseller geführt werde. (tc)