Das Amtsgericht Bad Kissingen hat dies jetzt untersagt (Aktenzeichen: 21 C 185/04). Unternehmer sei jeder, der planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen Entgelt anbiete. Dabei sei ein Gewerbebetrieb oder eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich. Im konkreten eBay-Falle genüge es, dass der Betreffende bereits 154 Bewertungen erhalten habe und im System als so genannter Powerseller geführt werde. (tc)