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Explorer und Windows sollen als ein Produkt gelten

Gericht: Explorer darf in Windows integriert werden

24.06.1998
Von md 
Explorer und Windows sollen als ein Produkt gelten

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein Bundesberufungsgericht genehmigte gestern die Verbindung des Microsoft-Browsers „Internet Explorer" mit dem Betriebssystem Windows 95. Im Dezember hatte Bezirksrichter Thomas Jackson die Trennung der beiden Produkte angeordnet, nachdem das US-Justizministerium Microsoft wegen Bruchs des Antitrust Consent Decree von 1995 verklagt hatte. Darin war es dem Konzern untersagt worden, den Verkauf eines Produktes mit dem eines zweiten zu verbinden. Das Berufungsgericht begründete seine Entscheidung mit verfahrensrechtlichen und inhaltlichen Fehlern von Richter Jackson. Er hätte Microsoft rechtzeitig darüber informieren müssen, daß eine Verfügung möglich ist. Das Justizministerium hatte einen solchen Schritt nicht ausdrücklich verlangt. Zudem bemängelte das Berufungsgericht, daß Jackson den Explorer und das Betriebssystem als zwei separate Produkte behandelte. Das Berufungsgericht neige eher dazu, beide als integriertes Bundle zu betrachten. Letztere Aussage könnte weitreichende Folgen für die kartellrechtlichen Untersuchungen gegen Microsoft haben, die derzeit vom Justizministerium angestellt werden. Die Aktie des Softwarekonzerns reagierte auf die neue Entscheidung mit einem Rekordhoch. Am Dienstag Nachmittag notierte das Microsoft-Papier mit 99,833 um 3,5 Dollar höher als am Vorabend.