IPCom

Gericht entscheidet Ende Februar im Milliarden-Prozess gegen Apple

11.02.2014

Wie weit reicht das Patent?

Bei dem Beschluss des Europäischen Patentamts, sagte Richter Kircher zu Beginn der Verhandlung, handele es sich allerdings "nicht um lediglich sprachliche und deklaratorische Erweiterungen, sondern um Klarstellungen mit einer inhaltlichen und substanziellen Einschränkung des Klagepatents". Er müsse daher der Klägerin "etwas Wasser in den Wein gießen", sagte der Richter. Die Seiten traten dann in eine technisch detaillierte Diskussion über die Frage ein, ob das Patent für die Zugangssteuerung im Mobilfunknetz lediglich ein einziges Bit vorsehe oder ob der Datenumfang dafür unterschiedlich gestaltet werden könne.

Frohwitter begründete den Anspruch auf Schadenersatz mit Investitionen von Bosch im Wert von vier Milliarden Dollar. Die Handy-Hersteller nutzten diese technische Erfindung für den Mobilfunk aber kostenfrei. "Da muss ein Ausgleich her", sagte der IPCom-Geschäftsführer. Die Verhandlung in Mannheim verfolgte auch eine ranghohe Justitiarin von Apple, Noreen Krall.

Die von IPCom geforderte Schadenersatzsumme ist beispiellos in den jahrelangen Patentstreitereien in der Mobilfunk-Industrie. Den bisher höchsten Schadenersatz bekam Apple 2012 im kalifornischen Prozess gegen Samsung zugesprochen, nach einer Reduzierung sind es noch über 920 Millionen Dollar (rund 675 Mio Euro). Das Verfahren geht aber noch durch die Instanzen.

IPCom wirft auch schon seit Jahren eine Verletzung des Patents dem einstigen Handy-Weltmarktführer Nokia vor. Die Finnen erklären, sie umgingen das patentierter Verfahren mit einer eigenen Lösung. IPCom bestreitet, dass dies möglich sei, da die Technologie zum Grundstock von Mobilfunk-Standards gehöre. (dpa/mb)