IPCom

Gericht entscheidet Ende Februar im Milliarden-Prozess gegen Apple

11.02.2014
In einem milliardenschweren Prozess vor dem Landgericht Mannheim ringen Apple und ein deutscher Patentverwerter um jedes Bit. In der Verhandlung geht es um die Auslegung eines Patents, das den Zugriff aufs Mobilfunknetz steuert und Notdiensten eine Überholspur sichert.

Das Landgericht Mannheim wird Ende Februar entscheiden, ob die Handy-Hersteller Apple und HTC ein zentrales Mobilfunkpatent verletzt haben und deswegen Schadenersatz in Milliardenhöhe zahlen müssen. Nach einer vierstündigen Verhandlung zu einer Klage des Patentverwerters IPCom gegen Apple sagte der Vorsitzende Richter Holger Kircher, das Urteil werde am 28. Februar verkündet und damit am gleichen Tag wie die Entscheidung einer anderen Kammer des Landgerichts im Verfahren gegen HTC.

In zwei Verfahren gegen Apple verlangt IPCom die Feststellung einer Patentverletzung sowie Schadenersatz von 1,57 Milliarden Euro. Gegen HTC geht es zunächst nur um die Feststellung einer Patentverletzung. Wenn das Gericht der Klage entspreche, werde IPCom auch gegenüber diesem Hersteller Ansprüche geltend machen, sagte Geschäftsführer Bernhard Frohwitter der Nachrichtenagentur dpa.

Apple beantragte in der Verhandlung, die Klage abzuweisen. Apple-Anwalt Frank-Erich Hufnagel warf IPCom vor, die Forderung nach Schadenersatz mit einem "Taschenspielertrick" durchsetzen zu wollen. Für die Firma IPCom, die das Patent zusammen mit hunderten anderen 2007 von Bosch erworben hatte, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Kellenter, Apple habe sich einer klaren Verletzung des Patents schuldig gemacht.

Der Vorsitzende Richter Holger Kircher warf beiden Parteien vor, sie deuteten frühere Urteile und Beschlüsse zu dem umstrittenen Patent nach ihren jeweiligen Interessen: "Jeder interpretiert ein Stück hinzu oder weg." Dies sei sehr unbefriedigend. Anstatt auf rechtskräftige Entscheidungen in anderen dazu anhängigen Verfahren zu warten, sei er aber der Meinung: "Die Sache ist spruchreif, wir können zu einem Ergebnis kommen."

Das Patent schützt eine ursprünglich von Bosch entwickelte technische Lösung, die den Zugang zu Mobilfunknetzen steuert und Rettungskräften oder der Polizei bei Netzüberlastung eine Überholspur einräumt. Zu diesem Schutzrecht mit der Bosch-Bezeichnung #100A (EP 1 841 268) gab es kürzlich ein Einspruchsverfahren: Das Europäische Patentamt (EPA) in München bestätigte im Januar die Gültigkeit des Patents und wies Einsprüche von Nokia, HTC, Vodafone, Ericsson und Apple ab.