Keine Bündelung von Windows und Internet Explorer

Gericht bremst Microsofts Monopol-Bestrebungen

19.12.1997

MÜNCHEN (CW) - Microsoft verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Mit einem so begründeten Urteil versucht Distriktrichter Thomas Jackson in Washington zu verhindern, daß sich das Unternehmen nach dem Monopol für Desktop-Betriebssysteme auch noch eines für Internet-Browser verschafft.TX:"Microsofts Lizenzstrategie zielt auf eine Verhinderung des sich erst entwickelnden Wettbewerbs im Browser-Markt und damit auf eine Stärkung des bereits bestehenden Monopols bei den Desktop-Betriebssystemen", begründet Richter Jackson seine Entscheidung. Die Gates-Company hat den PC-Lieferanten verboten, Windows ohne die ebenfalls hauseigene Browser-Software "Internet Explorer" auszuliefern, obwohl einige statt dessen das Konkurrenzprodukt von Netscape bevorzugt hätten. Dieses Verbot ist nun mit einer Art einstweiliger Verfügung außer Kraft gesetzt. Da die Gefahr bestanden hat, daß Microsoft mit seiner Lizenzpraxis in Kürze ein zweites Monopol gebildet hätte, habe man auf ein ordentliches Urteil nicht warten können.

Vom Browser-Konkurrenten Netscape wurde die Entscheidung mit Begeisterung aufgenommen. Nicht zuletzt aufgrund von Microsofts Lizenzstrategie mußte der Marktführer immer mehr Anteile an den Internet Explorer abgeben. Mit Windows 98 drohte Netscape der Abstieg in die zweite Liga. Nun hat das Unternehmen eine neue Chance erhalten.

Ungeklärt blieb der Vorwurf des US-amerikanischen Justizministeriums, Microsoft verstoße mit dem Bundling von Browser und Betriebssystem gegen einen im Jahr 1995 vereinbarten Consent Decree. Wegen ähnlicher Vorwürfe wurde damals vereinbart, welche Art von Bundle Microsoft nicht mehr schnüren dürfe. Das Washingtoner Gericht hält die entsprechenden Formulierungen jedoch für zweideutig und überläßt die Klärung des Sachverhalts einem späteren Hauptverfahren.

Microsoft selbst sieht sich als halben Sieger, weil das Gericht nicht der Empfehlung des amerikanischen Justizministeriums gefolgt ist, das Urteil mit einem täglichen Strafgeld von einer Million Dollar zu verbinden. Dennoch will das Unternehmen in Berufung gehen. Kritiker wie Verbraucheranwalt Ralph Nader halten die Entscheidung für zahnlos.

Probleme erwarten Analysten und Marktbeobachter jedoch für Windows 98, dessen zentrale Neuerung in der jetzt kritisierten Integration des Internet Explorer als Benutzeroberfläche in das Betriebssystem besteht. Microsoft betont jedoch, daß sich an den Auslieferungsplänen für das zweite Quartal kommenden Jahres nichts ändern werde.

Für die PC-Anbieter stellt sich die Frage, ob sie tatsächlich etwa zugunsten des Netscape-Browsers auf den vollen Funktionsumfang von Windows 98 verzichten wollen (siehe Artikel oben).

Anders stellt sich die Situation jedoch dar, wenn sich die Interpretation der Netscape-Anwältin Susan Creighton als richtig erweist. Ihrer Meinung nach ist ausschlaggebend, "daß der Richter die Verletzung von Wettbe-werbsrechten für wichtiger hält als die Bestimmungen des Consent Decree. Außerdem hat er Microsoft klargemacht, daß der für Windows 98 vorgezeichnete Weg möglicherweise nicht gangbar ist." Damit deutet sie die Möglichkeit an, die Richter könnten in einem endgültigen Urteil aus wettbewerbsrechtlichen Gründen das Bundle von Betriebssystem und Browser gänzlich verbieten.

Neutralere Beobachter erwarten künftig weit mehr Gegenwind für Microsoft. Jetzt, da sich gezeigt hat, daß auch Microsoft-Juristen besiegbar sind, wird in den USA eine Reihe von Folgeprozessen erwartet, in denen die Grenzen von Bill Gates' Macht ausgelotet werden.