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Gericht bestätigt überhöhte Strahlung beim "Volks-PC"

29.11.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Hamburger Landgericht hat heute die Berichterstattung der Computer-Zeitschrift "PC-WELT" bestätigt, nach der der so genannte "Volks-PC", den der Lebensmittel-Discounter Plus in Kooperation mit dem Internet-Angebot Bild.T-Online.de im Oktober 2002 vertrieben hat, die gesetzlich zugelassenen Strahlungswerte massiv überschreitet.

Der Hersteller 4MBO hatte die Berichterstattung über den Rechner zunächst mittels Einstweiliger Verfügung unterbinden lassen. Die PC-WELT hatte sich in einem Artikel auf Prüfprotokolle von zwei anerkannten Fachlabors berufen. Nach Entstehen des Streitfalles wurden weitere Messungen in Auftrag gegeben. Diese bescheinigen dem "Volks-PCs" ebenfalls überhöhte Strahlungswerte. Der "Volks-PC" trage somit die CE-Kennzeichnung zu Unrecht und hätte nicht verkauft werden dürfen, so die PC-WELT.

Das Magazin weist in diesem Zusammenhang den von der Konkurrenz-Zeitschrift "c´t" in einem Online-Bericht erhobenen Vorwurf zurück, die PC-WELT habe im Rahmen ihrer Berichterstattung über den "Volks-PC" ein gefälschtes Protokoll veröffentlicht. Man behalte sich vor, rechtliche Schritte gegen die Zeitschrift einzuleiten, sagte Chefredakteur Jürgen Bruckmeier. Auslöser des Streitfalles war ein zweiseitiger Artikel in der aktuellen PC-WELT-Ausgabe 12/2002. (lex)