Computer und Recht

Genaues Durchlesen erspart Ärger

06.12.1996

Die Anfänge dieses Buches reichen in eine frühe Phase der Datenverarbeitung zurück. Damals schrieb der Autor eine Serie für die CW über DV-Verträge, die dann als erstes Buch über DV-Vertragsrecht im Umfang von 227 Seiten veröffentlicht wurde.

Inzwischen hat sich die DV und damit das Vertragsrecht enorm weiterentwickelt. Die jetzige Fassung des Buches, die sich in erster Linie an Juristen wendet, hat 1160 Seiten. Nach zwei Kapiteln über DV-technische Grundlagen handelt Zahrnt Fragen des DV-Vertragsrechts ab. Mehr als 1000 Urteile sind in Leitsätzen zitiert. Das Buch zeichnet sich dadurch aus, daß es neben dem umfangreichen Rechtsteil auch die DV-Technik und die Marktsituation darstellt. Zahrnt hat sein Buch, wie er versichert, einigen Informatikprofessoren zur Verfügung gestellt, damit diese die Richtigkeit seiner computertechnischen Darstellung überprüfen.

Das Buch ist auch in Kurzfassung erhältlich. Der Autor hat dabei die Leitsätze von Urteilen sowie die Auseinandersetzung mit der Literatur weggelassen. Dafür hat er einen einleitenden Teil "Grundlagen für den Abschluß und die Durchführung von Verträgen" ergänzt. Diese 90 Seiten sollen, wie es in den Benutzungsvorschlägen heißt, durchgearbeitet werden, damit derjenige, der externe Projekte abwickelt, weiß, wie er korrekt vorzugehen hat. Die nächsten 390 Seiten über die einzelnen Vertragstypen dienen der Beantwortung aktueller Fragen. Den Schluß bildet ein Stichwortverzeichnis.

Der Rechtsanwalt bemüht sich, die komplizierte Materie verständlich darzustellen. Er ist überzeugt, daß sich Datenverarbeiter bei externen Projekten eine Menge Ärger ersparen, wenn sie die Zeit aufwenden, um die rechtlichen Aspekte gebührend zu berücksichtigen.

Christoph Zahrnt, Computervertragsrecht in Rechtsprechung und Praxis, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln, 1995, 1160 Seiten, 258 Mark

Christoph Zahrnt, Vertragsrecht für Datenverarbeiter, Hüthig Verlag, Heidelberg, 1996, 3. Auflage, 528 Seiten, 78 Mark