Gemeinsamer Standpunkt

12.05.1995

Der europaeische Binnenmarkt ist auf einen grenzueberschreitenden, moeglichst freien und ungehinderten Datenverkehr auch und gerade mit personenbezogenen Informationen angewiesen. Nur eine Harmonisierung des Datenschutzes in den EU-Mitgliedstaaten kann verhindern, dass sich "Datenoasen" in den einzelnen Laendern herausbilden, die erhebliche Wettbewerbsverzerrungen zur Folge haben koennen.

Seit mehr als vier Jahren wird in der EU eine allgemeine Datenschutzrichtlinie verhandelt. Neben dem kommerziellen Aspekt ist der Datenschutz als Menschenrecht in das Rampenlicht der Richtliniendebatte getreten: "Die Datenverarbeitungssysteme stehen im Dienste des Menschen; sie haben, ungeachtet der Staatsangehoerigkeit oder des Wohnorts der natuerlichen Personen, deren Grundrechte und -freiheiten und insbesondere deren Privatsphaere zu achten und zum wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt, zur Entwicklung des Handels sowie zum Wohlergehen der Menschen beizutragen" (Erster Vorlagetext fuer den "Gemeinsamen Standpunkt", Ratsdokument 12003/94 vom 20. Dezember 1994, Seite 2).