Datenschutz und Mobilität

Gemeinsame Mobilitätsdienste von Daimler und BMW

06.06.2019
Von    und Maximilian Dorndorf
Dr. Michael Rath ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologie-Recht und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln. Zudem ist er Certified ISO/IEC 27001 Lead Auditor. Seine Beratungsschwerpunkte sind das IT-Recht, Datenschutzrecht und der Gewerbliche Rechtsschutz. Dr. Michael Rath ist u.a. Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) und akkreditierter Schlichter für IT-Streitigkeiten bei der Schlichtungsstelle der DGRI.
Ende Februar kündigten BMW und Daimler fünf gemeinsamen Mobility Joint Ventures an. Es stellen sich dazu einige Fragen bezüglich des Umgangs mit den Kundendaten.
BMW und Daimler wollen Mobility-Dienste in gemeinsamen Apps anbieten.
BMW und Daimler wollen Mobility-Dienste in gemeinsamen Apps anbieten.
Foto: Daimler AG

BMW und Daimler haben fünf Mobility Joint-Ventures bekanntgegeben. Sie legen ihre Mobilitätsdienste zusammen, um einen "weltweit führenden Gamechanger" zu schaffen, so Vorstandsvorsitzender Harald Krüger der BMW AG. Durch die Zusammenschlüsse wurde das Know-how von 14 Marken verbunden. Daimler und BMW erhoffen sich so den weiteren Ausbau dieser Geschäftsbereiche. So steht nicht mehr der Autoverkauf im Vordergrund, sondern die Mobilitäts-Dienstleistungen rund um das Auto. Von den Zusammenschlüssen umfasst sind die Bereiche CarSharing (Share Now), Ride-Hailing (Free Now), Parking (Park Now), Charging (Charge Now) und Multimodalität (Reach Now) vereint.

Alles aus einer App

Wer bald verschiedene Verkehrsmittel in einer App gebündelt haben will, muss auf Reach Now zurückgreifen. Für die CarSharing Dienste von Daimler und BMW wird bald Share Now zur Verfügung stehen. Park Now soll das Parken in Parkhäusern und am Straßenrand sowie die Bezahlung vereinfachen. Charge Now ist das Pendant zu Park Now, diese App soll bei der Vermittlung von Elektroladesäulen assistieren. Der Dienst mit den meisten Nutzern wird wohl Free Now sein.

Park Now soll der Service rund um das Parken heißen.
Park Now soll der Service rund um das Parken heißen.
Foto: giggsy25 - shutterstock.com

Nach Angaben von BMW und Daimler sollen fast 16 Millionen Kunden den Ride-Hailing-Dienst in Anspruch nehmen, der in mehr als 130 Städten in 17 Ländern verfügbar ist. Im Laufe des Jahres soll es nur noch eine App geben, der Dienst wird dann nur noch über den Namen Free Now laufen, sodass auch nur noch ein Kundenkonto erforderlich sein wird.

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Noch offene Fragen zum Datenschutz

Es stellt sich die Frage, wie die Zusammenlegung der Apps und Kundenkonten aussehen wird. Soweit ein Unternehmen mit einem anderen - gegebenenfalls auch neu gegründetem Unternehmen - verschmilzt, muss geprüft werden, ob eine neue Einwilligung durch den Kunden erforderlich ist. Findet dagegen eine Weitergabe von Daten an einen Dritten statt, muss ein OK des Kunden eingeholt werden oder die Datenverarbeitung über die so genannte Interessenabwägung gerechtfertigt werden.

Location Based Services

Weiterhin handelt es sich bei den zuvor genannten Diensten um sogenannte "location based services", die unter Zuhilfenahme von positionsbezogener Daten arbeiten. Dabei wird zwischen reaktiven und proaktiven Diensten unterschieden.

  • Reaktive Dienste werden nur aktiv, soweit der Dienst ausdrücklich angefordert wird.

  • Proaktive Dienste hingegen reagieren auf gewisse Ereignisse, wie das Erreichen eines bestimmten Ortes.

Bei standortbezogenen Diensten ist fraglich, welche dieser zwei Arten eingesetzt wird und wie die vorgefertigte Einwilligungserklärung ausgestaltet sein muss, um den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu genügen.

Datenverarbeitung zu Mobilitätszwecken?

Zudem stellt sich die Frage, in welchem Umfang die Mobilitäts-Daten verarbeitet werden. Sollen die personenbezogenen Daten nur der Erfüllung des Vertrages dienen oder werden sie an den Dienstleister übertragen, damit dieser beispielsweise das Nutzerverhalten analysieren und gegebenenfalls Hinweise zum Verkehr geben kann?

Dabei ist auch fraglich, inwieweit letzteres mit dem Grundsatz "privacy by default" vereinbar ist, soweit es sich um die Voreinstellung handelt. Denn die Voreinstellungen der Apps müssen möglichst datenschutzfreundlich ausgestaltet werden. Gerade bei solchen Apps ist dies jedoch häufig nicht der Fall. Ebenfalls spielt der Grundsatz "privacy by design" eine Rolle. Bereits bei der Entwicklung solcher Apps muss eigentlich darauf geachtet werden, dass möglichst wenige Daten erhoben werden - es sei denn, der Nutzung stimmt der Datenverarbeitung explizit zu.

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