Gericht genehmigt Vergleich zur Beilegung einer Sammelklage

Geldsegen für kalifornische Microsoft-Kunden

25.07.2003
MÜNCHEN (CW) - Kalifornische Softwarekäufer können in 60 Tagen damit beginnen, ihre Schadensersatzansprüche gegenüber Microsoft geltend zu machen. Ein Gericht in San Francisco hat zugestimmt, dass die Gates-Company eine Sammelklage von Verbrauchern mit einem Vergleich beilegen darf.

Die Kunden hatten dem Softwareriesen vorgeworfen, er habe seine Monopolstellung missbraucht, um die Betriebssysteme Windows und DOS sowie das Office-Paket überteuert zu verkaufen. Um die Sammelklage abzuschließen, hatte sich Microsoft Mitte Januar mit den Anwälten der Klägerseite da-rauf geeinigt, 1,1 Milliarden Dollar in Form von Gutscheinen zwischen fünf und 29 Dollar an die Geschädigten zu verteilen. Bezugsberechtigt sind insgesamt etwa 13 Millionen kalifornische Privatkunden und Unternehmen, die zwischen dem 18. Februar 1995 und dem 15. Dezember 2001 Microsoft-Software erworben haben. Mit den Gutscheinen können sie Hard- und Software von beliebigen Herstellern kaufen. Außerdem erhalten bedürftige kalifornische Schulen zwei Drittel der Summe aus nicht angeforderten oder eingelösten Coupons in Form von Microsoft-Software und Bargeld. Der Betrag dürfte aber nicht allzu hoch ausfallen, da die Antragsteller bei Ansprüchen bis 100 Dollar oder vier bis fünf Produktlizenzen keine Belege einreichen müssen.

Die vorläufige Genehmigung hatte sich verzögert, da sich die Parteien uneins waren, welche Art von Mitteilungen in Zeitungen und Magazinen erscheinen sollten. Softwarekäufer, deren Adressen bekannt sind, werden außerdem via E-Mail oder Post auf ihre Ansprüche hingewiesen. Microsoft hat zudem eine Website (www.microsoftcalsettlement.com) eingerichtet, auf der sich die Betroffenen über das weitere Prozedere informieren können. (mb)