Geistlos

07.08.1981

Ist schon ein starkes Stück, was sich das Landgericht Mannheim da geleistet hat: Computerprogramme seien "im Regelfall" nicht urheberrechtsfähig, weil es ihnen an ästhetisch-geistigem Gehalt ermangele, urteilten die rheinischen Juristen.

Ob die das auch von einem Mao-Gedicht gesagt hätten, obwohl sie kein Chinesisch verstehen?

Damit wir uns richtig verstehen: S. T. hat nie viel von den Codierern mit Maschinennahkampfspange gehalten, diesen Spaghetti-Programmierern, die sich als Künstler verstehen.

Aber die Weichwaren-Produktion gleich pauschal als Zeilenschinderei abzutun geht denn doch entschieden zu weit Wer über Programme nach den Buchstaben des Urheberrechtsgesetzes urteilt, sollte sich erst mal mit modernem Software-Engineering beschäftigen.

Schon hinter der Namensgebung für die neuen Superdinger von Programm-Generatoren steckt eine schöpferische Leistung: Socrates! Cosy! Mantis! Cobra! Scope! Geige! Und so weiter, und so weiter. Man muß den Juristen ja nicht auf die Nase binden, daß damit der Schöpfungsakt auch schon vorbei ist. Praxis nämlich, das ist für Trauerwein immer noch Cobol - da weiß man, was man hat. Mfg

Sebastian Trauerwein

Information Resources Manager