Gehört der EDV-Chef in die Geschäftsleitung?

11.06.1976

Karrierestopp für den EDV-Spezialisten ist eigentlich immer die Position des EDV/Org.-Chefs. Der Sprung in die Vorstandsetagen oder auf Geschäftsführer-Sessel bleibt Wunschtraum zumindest der EDV-Chefs, die Kompanien von Datenverarbeitern und Batterien von Rechner-Systemen vorstehen.

Zeichnet sich eine Wende ab? Zumindest in den USA mehren sich immer noch vereinzelte Fälle, in denen der Director of Information Services in die Geschäftsleitung progressiver Unternehmen berufen wird. Auch hierzulande haben es einige Kollegen geschafft. An sie die CW-Frage: Gehört der EDV-Chef in die Geschäftsleitung?

Dr. Max Hosemann, Mitglied des Vorstandes Touristik Union International, Hannover

Die gestellte Frage, undifferenziert betrachtet, würde ich mit Nein beantworten. Hier ist wohl einmal mehr vorausgesetzt, daß dieser imaginäre EDV-Chef auch die nötigen Führungsqualitäten für seine Aufgaben in die Geschäftsleitung mitbringt. Unterstellt man, er ist in der angedeuteten Weise qualifiziert, dann heißt meine Antwort auf die aufgeworfene Frage immer noch, "es kommt darauf an", nämlich, ob die EDV in einem ganz bestimmten Betrieb oder Unternehmen die finanzielle, ablauforganisatorische und dispositive Bedeutung hat, daß sie in den oberen Leitungsgremien repräsentiert werden muß. Mit anderen Worten, das Problem ist pragmatisch und auf den konkreten Einzelfall bezogen zu lösen.

Werden nicht nur Datenmengen bewegt, sondern wird auch disponiert, wird nicht nur buchhalterisch abgerechnet, sondern auch dispositiv verarbeitet, wird nicht nur ein (...)ilbereich, sondern das gesamte Unternehmen von der EDV durchdrungen, ist diese schließlich ein echtes Führungs- und Steuerungsinstrument, ohne deren Einsatz die Unternehmensleitung blindund das Unternehmen selbst binnen kurzer Frist handlungsunfähig würde, dann allerdings ist die Repräsentanz der EDV in der erweiterten Geschäftsleitung nicht nur wünschenswert, sondern notwendig.

Ein besonderes Ressort EDV im Top-Management halte ich nicht für erforderlich. Sollte jedoch der in der Spitze u. a. für die EDV verantwortliche Herr mehr davon wissen, als daß CPU keine neue christliche Partei bedeutet, und dieses Wissen in der Anwendungsund Führungspraxis vertieft haben, dann wird das sicher für alle Beteiligten von Vorteil sein.

Prof. Dr. H. L. Müller-Lutz, Mitglied des Vorstandes der Allianz-Versicherungs AG München

Die Forderung "EDV-Chefs in den Vorstand" hört man mehr und mehr. Dem EDV-Verständnis und der Entwicklung der Automation in den Betrieben wäre das sicher förderlich. Ob die Kompetenz- und Koordinationsschwierigkeiten der elektronischen Datenverarbeitung allein dadurch behoben werden können, ist aber mehr als zweifelhaft. Abgesehen davon scheint die Realisierung solcher Wünsche unter Berücksichtigung der betrieblichen Führungsstrukturen wenig Chancen zu haben. Bei aller Wertschätzung der elektronischen Datenverarbeitung die sich mehr und mehr zu einer betrieblichen Informationszentrale entwickelt, ist sie gesamtbetrieblich gesehen doch nur eine Spezialgruppe. Den Vorrang für die Besetzung der Spitzenpositionen haben die Fachleute des jeweiligen Wirtschaftszweiges, der Produktionschef, der Verkaufsleiter, der Chef-Ingenieur, der Finanzdirektor. Berücksichtigt man noch, daß die Zahl der Vorstandspositionen in jedem Betrieb zahlenmäßig begrenzt ist, dann ist der Wunsch der EDV-Chefs, vorstandsfähig zu werden, kaum erfüllbar. Wichtiger als ein nur in Ausnahmefällen zu realisierender EDV-Vorstandssitz ist, daß die Belange der EDV im Vorstand personell und sachlich gut vertreten werden. Das läßt sich erreichen, wenn man den EDV-Chef einem geeigneten Vorstands-Ressort direkt unterstellt, eine Lösung, die man in der Praxis mehr und mehr findet.

Dr. B. W. Knüfermann, Mitglied des Vorstandes der R + V, Lebensversicherung a. G. Wiesbaden

Die R + V - Versicherungsgruppe verfügt über einen zentralen EDV-Bereich, der für fünf Gesellschaften arbeitet und der in den letzten fünf Jahren jeweils einen Zuwachs von 25% aufwies.

Der Entscheidung, dem EDV-Chef in der Geschäftsleitung einen Platz zu geben, geht die Bewertung der Kosten und der Komplexität der EDV, die Abhängigkeit eines Unternehmens von der EDV und die zukünftige Bedeutung der EDV im betrieblichen Geschehen voraus. Diese Fragen müssen für jedes Unternehmen gesondert beantwortet werden. In der Versicherungswirtschaft wird sich meines Erachtens die Tendenz, den EDV-Chef in die Geschäftsleitung zu berufen, fortsetzen.

Daraus ergeben sich deutliche Effekte: Die Geschäftsleitung wird unmittelbar mit der Programminvestition konfrontiert. Die Kostenparameter, die sich aus der Einheitlichkeit und Kontinuität der Programmentwicklung ergeben, können nachdrücklicher vertreten werden. Die geschäftsordnungsmäßige Trennung des EDV-Bereiches von den Anwender-Bereichen erleichtert es, die gesamtbetriebliche Wirtschaftlichkeit und Ausgewogenheit der EDV-unterstützten Arbeitsabläufe zu erreichen.

Hans Ullrich, Mitglied der Geschäftsleitung, Heinrich Bauer Verlag, Hamburg

Die autorisierte Datenverarbeitung versorgt in unserem Hause alle Unternehmensbereiche und -ebenen mit Informationen. Aus dieser Verpflichtung heraus müssen langfristig sowohl die Aufgabenerweiterungen wie auch die dazu notwendigen Ressourcen geplant und bewertet werden. Dies geschieht bei uns in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Fachbereichen. Nun gibt es aber EDV-Probleme, die die Kompetenz der operativen Ebene über steigen und die nur unter Einschaltung der Unternehmensleitung bewertet und entschieden werden können.

So sind zum Beispiel der Grad der Integration von Systemen und die Beurteilung des Nutzens nicht allein von den Fachbereichen vorzunehmen. Erstellung und Aussagefähigkeit von praktikablen Führungsinformationen müssen von den verschiedenen Führungsebenen, zum Teil von der Geschäftsleitung, ausgehen.

Fazit:

Die am Gesamtkostenvolumen des Unternehmens gemessenen beträchtlichen Aufwendungen für die EDV verlangen eine sachkundige und von Vertrauen getragene Präsenz in der Unternehmenshierarchie. Diese Präsenz ist im der Regel dann am wirkungsvollsten für das Unternehmen, je höher die Position des EDV-Chefs ist. Daher ist nach meiner persönlichen Erfahrung die Antwort auf Ihre Frage: Den EDV-Chef in die Geschäftsleitung zu berufen ist kein Sachzwang, sondern eine Frage der Nützlichkeit und der Vernunft.