Brüsseler Nomenklatur soll abgelöst werden

Gedanken sind nicht mehr zollfrei

24.09.1982

BERN (sg) - In einer vom Bundesrat gebildeten Arbeitsgruppe prüft die Eidgenössische Oberzolldirektion derzeit die Möglichkeit, den schweizerischen Zolltarif von Gewichtszoll auf das Wertzollsystem umzustellen. Eine Umstellung auf das Wertzollsystem hätte insbesondere im Hinblick auf das Im- und Exportgeschäft mit geistigen Leistungen, zu denen auch die Software zu zahlen wäre, konkrete Auswirkungen.

Den äußeren Anlaß dazu bietet die in Vorbereitung befindliche Ablösung des geltenden internationalen Tarifschemas, der sogenannten Brüsseler Nomenklatur, durch einen neuen Klassierungsrahmen mit der Bezeichnung Internationale Strukturnomenklatur. Sachlich steht indessen die Alimentierung des Bundeshaushaltes durch Zollerträge im Vordergrund.

Nach dieser Änderung wäre auch die "weiche Ware" Gegenstand einer Zollwertfeststellung und damit zollpflichtig; und aus wäre es mit den Gedanken, die da bekanntlich seit Alters her als zollfrei gelten.

Schwierigkeiten dürfte es allerdings bei der Bemessungsgrundlage der Ware Software geben. Denn ob der tatsächlich gezahlte Preis der Ware, der Transaktionswert, oder der nach einer noch zu treffenden Bewertungsmethode errechnete Wert verzollt werden soll, dürfte noch Gegenstand eingehender Prüfungen sein.

Gegenwärtig hat es den Anschein, daß die Bewertungsmethode nach System- und Anwenderprogrammen unterscheidet. Demzufolge würden die Systemprogramme, soweit diese direkt mit dem Computer geliefert werden, in der Bewertung niederer eingestuft als die Anwenderprogramme, die zumindestens aus zolltechnischer Sicht eine höhere Wertigkeit besitzen.

Tröstlich zu wissen, daß von gewissen Ausnahmefällen abgesehen, im Einfuhrland zu nutzende EDV-Programme wenigstens nicht Gegenstand der Verzollung und Zollwertfeststellung werden sollen.