Verwaltungsrat billigt Vorschläge des Postministers

Gebührenregelung für Breitbandnetze

24.06.1983

BONN (cmd) - Bundespostminister Christian Schwarz-Schilling hat "noch keine konkreten Vorstellungen" darüber, ob über die geplanten Breitbandnetze außer Rundfunk- und Fernsehprogramm auch andere Dienste wie zum Beispiel Bildschirmtext angeboten werden. Zunächst - so der Minister nach der letzten Sitzung des Postverwaltungsrates in Bonn - müsse einmal klar sein, was über das Schmalband möglich ist".

Dem Ausbau der Breitbandverteilnetze steht jetzt nichts mehr im Wege, da der Verwaltungsrat der von Schwarz-Schilling vorgeschlagenen Gebührenregelungen einstimmig gebilligt hat. Vom 1. Juli 1983 an zahlen Postkunden im Bundesgebiet für einen neuen Breitbandanschluß monatlich sechs Mark je Wohneinheit. Die Gebühr für Altkunden beträgt bis Ende des Jahres fünf Mark danach ebenfalls sechs Mark. Werden zusätzliche Programme über Kabel, Richtfunk oder Satellit angeboten, muß der Teilnehmer neun Mark berappen. Auf Grund der besonderen geografischen Lage Berlins betragen die Gebühren für dortige Teilnehmer ab 1. Juli drei Mark. Sobald zusätzliche Programme in das örtliche Netz eingespeist werden steigt auch hier die monatliche Gebühr auf insgesamt neun Mark.

Die einmaligen Anschlußgebühren an das Netz liegen in der Zeit vom 1. Juli 1983 bis zum 30. 6. 1985 bei 400 Mark. Entscheidet sich der Teilnehmer noch während des Aufbaus des Breitbandnetzes für einen Anschluß, ermäßigt sich die Gebühr von 400 auf 250 Mark. Ab 1. Juli 1985 beträgt die Anschlußgebühr 500 Mark beziehungsweise 350 Mark ermäßigt. Von diesem Zeitpunkt an ist es auch möglich, die Anschlußgebühren in monatlichen Raten von etwa 15 bis 18 Mark abzuzahlen.

Bis 1985 will Schwarz-Schilling zusammen mit privaten Kooperationspartnern die Breitbandnetze bundesweit ausbauen. In zwei "Kooperationsmodellen" A und B soll die Zusammenarbeit zwischen der Post und den privaten Partnern erprobt werden. Diese "Pilotprojekte", so betont der Vorsitzende des Postverwaltungsrates, Walter Hesselbach, sind zunächst auf zwei bis drei Jahre angelegt. Erst danach werde der Verwaltungsrat abschließend darüber befinden.

Der Postminister selbst rechnet damit, daß bis zur Sommerpause die ersten Kooperationsverträge unter Dach und Fach gebracht sind. Abschlußverhandlungn habe er bewußt noch nicht eingeführt, um vorher den Verwaltungsrat eingehend über die beiden Modelle zu informieren.