DV und Recht

Gebremster Rauswurf

16.05.1997

KASSEL (jlp*) - Wenn ein Arbeitgeber einen Beschäftigten wegen unzureichender Leistung nach mehreren Abmahnungen entläßt, verstößt er gegen die Verhältnismäßigkeit. Der Arbeitgeber ist nämlich verpflichtet, zunächst zu prüfen, ob sich innerhalb des Betriebes eine für den Mitarbeiter geeignete Stelle findet. Bundesarbeitsgericht, AZ: 2 AZR 98/96