Registrierung für Internet-Domains neu geregelt

Geänderte Vergabepraxis sorgt erneut für Zündstoff

30.08.1996

Im Brennpunkt steht dabei vor allem die Frage, wie im Falle von Namen entschieden werden soll, die mehrere Netzteilnehmer für sich reservieren möchten. Nach der neuesten Vergabepolitik, die Network Solutions in Absprache mit der US National Sience Foundation festlegte, bekommt in Streitfällen künftig der Antragsteller den Zuschlag, der eine "zertifizierte Kopie eines Federal-Registration-Zertifikats" für den Namen besitzt oder Inhaber einer US-Trademark ist.

Diese Regelung beruht nach Ansicht von David Maher, Rechtsanwalt bei Sonnenschein, Nath & Rosenthal in Chikago, auf einer Fehlinterpretation der bestehenden Trademark-Gesetze. Network Solutions mache nämlich keinen Unterschied zwischen registrierten Handelsmarken und solchen, die diesen Status gemäß den allgemeingültigen Gesetzen haben, ohne förmlich registriert worden zu sein. Die neue Vergabepraxis benachteilige daher Unternehmen, deren Trademarks lediglich auf den allgemeingültigen Gesetzen beruhen.