GDPdU: Software nicht für jeden geeignet

01.08.2005
Von Stefan Groß

Um dem Ziel der "quantitativ und qualitativ gleichen Auswertungsmöglichkeiten" unternehmensspezifisch näher zu kommen, und zwar jenseits der Mindestanforderungen von Idea, bietet sich der in der Fachliteratur bereits anerkannte Weg auf Basis eines universellen, vom Produktiv- und Archivsystem unabhängigen und übergeordneten Auswertungsprogramms an. Dieser Ansatz sieht vor, dass die steuerrelevanten Daten inklusive ihrer Strukturinformationen aus den Produktivsystemen auswertbar in einem externen Speicher-, einem Archiv- oder einem Datensicherungssystem abgelegt werden. Ein der Archivierung vorgeschalteter Validierungslauf ermöglicht es zudem, die steuerrelevanten Daten vor dem Löschvorgang im Produktivsystem auf ihre Auswertbarkeit und auf Vollständigkeit zu prüfen. Bei Bedarf können diese Daten dem Betriebsprüfer über das übergeordnete Auswertungsprogramm zur Verfügung gestellt werden.

Benötigte Funktionen

Um dem Anspruch der quantitativen und qualitativen Gleichwertigkeit zu genügen, sollte das Programm Funktionen wie zum Beispiel standardisierte Auswertungen und Analysen bieten, die denen des Produktivsystems entsprechen. Die Lösungen, die sich hieraus ergeben, basieren bei kleineren bis mittleren Datenbeständen auf der Kombination von Produkten wie Idea oder ACL mit einem Archiv. Größere Datenmengen und komplexere IT-Strukturen erfordern jedoch ein datenbankgestütztes, unabhängiges Auswertungssystem wie beispielsweise "AIS Tax Mart", das ebenfalls mit einem revisionssicheren Archiv kombiniert werden kann. (ue)

Fazit



• Die GDPdU-konforme Auswertung von steuerrelevanten Daten über einen so genannten Idea-Client berücksichtigt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und ist für all jene Unternehmen geeignet, die eine übersichtliche IT-Struktur mit einer begrenzten Anzahl an Daten und Verknüpfungen aufweisen.

• Je komplexer die Datenstrukturen sind, je mehr Vor- und Nebensysteme zu berücksichtigen sind und je größer das zu prüfende Datenaufkommen ist, desto mehr stößt Idea an seine Grenzen. Alternativ sollte über ein universelles Auswertungsprogramm nachgedacht werden, das den steuerrechtlichen Vorgaben sowie den technischen und finanziellen Gegebenheiten eines Unternehmens entspricht.