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GdP verteidigt Vorgehen bei Kinderporno-Ermittlungen

12.01.2007
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die groß angelegte Auswertung von Kreditkartendaten bei Ermittlungen gegen die Kinderporno-Szene im Internet verteidigt.

"Es wäre ein großer Sieg für die Kinderporno-Mafia, wenn Richter im Nachhinein das Vorgehen der Ermittler als nicht rechtmäßig beurteilen würden", sagte der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg am Freitag in Berlin. Das Internet habe sich als weltweite Plattform zur Vorbereitung und Begehung schwerer Verbrechen entwickelt. "Deshalb müssen den Strafverfolgungsbehörden auch angemessene Bekämpfungsmöglichkeiten eingeräumt werden."

Unterdessen gingen beim Amtsgericht Halle weitere Anträge zur richterlichen Überprüfung der bisher einmaligen Auswertung von Millionen Kreditkarten-Transaktionen ein, mit deren Hilfe Fahnder aus Sachsen-Anhalt bundesweit 322 Pädophile ermittelt hatten. Nach Angaben eines Gerichtssprechers liegen nunmehr acht so genannte Anträge auf Feststellung vor. Sieben hätten Anwälte in eigener Sache eingereicht, ein weiterer sei im Auftrag eines Kreditkarteninhabers gestellt worden. Die Antragsteller bezweifeln die Rechtmäßigkeit der Aktion. Das Gericht forderte von der Staatsanwaltschaft Ermittlungsakten und eine Stellungnahme an.

Die Pädophilen hatten von einem illegalen Internetportal gegen Bezahlung Kinderpornos heruntergeladen. Auf ihre Spur kamen Fahnder des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt und der Staatsanwaltschaft Halle durch die Überprüfung bestimmter Zahlungsvorgänge von 20 Millionen Kreditkartenbesitzern. Die Überprüfung erfolgte durch 14 Kartenserviceunternehmen, die die Ergebnisse dann an die Polizei weiterleiteten. (dpa/tc)