GDD veroeffentlicht Studie mit Check-Liste Die vielfaeltigen Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten

01.07.1994

BONN (CW) - Eine Studie ueber das notwendige Grundlagenwissen betrieblicher Datenschutzbeauftragter gibt die Gesellschaft fuer Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD) in Bonn heraus.

Mit der Verabschiedung des Bundesdatenschutzgesetzes 1977 wurde laut GDD die Institution des betrieblichen Datenschutz-beauftragen geschaffen. Seither habe sich die mit dieser Funktion verbundene Aufgabe in vielfaeltige Richtungen entwickelt.

Vor diesem Hintergrund hat die GDD im Rahmen eines Forschungsprojektes Anforderungsprofile an die Fachkunde und Zuverlaessigkeit von Datenschutzbeauftragten erarbeitet und nun in einer Studie veroeffentlicht.

Sie beruecksichtigt laut GDD den Umstand, dass mit Blick auf die jeweilige betriebliche Situation starre Anforderungskriterien fuer den Datenschutzbeauftragten nicht angemessen sind. Der Anhang der Studie besteht aus einer ausfuehrlichen Checkliste aller vorab aufgefuehrten Kenntnisse.

Sie ermoeglicht nach Angaben des Herausgebers dem in privatwirtschaftlichen oder oeffentlichen Unternehmen taetigen Datenschutzbeauftragten, sein juristisches, betriebliches und DV- technisches Know-how gemaess den gesetzlichen Erfordernissen auf den neuesten Stand zu bringen und zu ueberpruefen.

Die Studie kann in Einzelexemplaren unentgeltlich gegen Erstattung der Portogebuehren angefordert werden (1,50 Mark in Briefmarken oder frankierter C4-Rueckumschlag).

Informationen: GDD Gesellschaft fuer Datenschutz und Datensicherung e.V., Irmintrudistrasse 1 a, 53111 Bonn, Telefon 02 28/69 43 13,

Telefax 02 28/69 56 38.