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GDD: Telefonkostenerlass verstößt gegen Datenschutz

07.08.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - In die Diskussion um die geplante Besteuerung privater Internet-Nutzung am Arbeitsplatz (Computerwoche.de berichtete) hat sich jetzt auch die Bonner Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD) eingeschaltet. Die Experten vertreten die Ansicht, die vorgesehene Protokollierung des Informations- und Kommunikationsverhaltens der Mitarbeiter verstoße gegen das verfassungsrechtlich anerkannte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ferner gebe es diverse bereichsspezifische Datenschutzvorschriften (TDDSG, MDStV), die eine frühestmögliche Löschung der Nutzungsdaten vorschreiben. Ganz allgemein bemängeln die Bonner Datenschützer außerdem die "mangelnde Praktikabilität" des Telefonkostenerlasses und die daraus resultierende "unverhältnismäßige Bürokratie".