GDD-Gutachten zur Inkompatibilität

21.09.1979

KÖLN/MÜNCHEN/FRANKFURT (ee) - Die restriktive Auslegung einiger Aufsichtsbehörden bei Frage, ob der EDV-Leiter zugleich Datenschutzbeauftragter sein könne, ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Zu dieser Aussage kommt ein Rechtsgutachten, das die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) hat anfertigen lassen.

Die GDD, auf der SYSTEMS mit einem Stand vertreten, will auf der dritten Datenschutzfachtagung am 14./15. November diese Gutachten der Öffentlichkeit präsentieren. Es wird für Nichtmitglieder 300 Mark kosten.