Gastkommentar

21.02.1997

Der Ruf nach einer effizienten, aber bezahlbaren öffentlichen Verwaltung wird immer lauter. Der allseitige Unmut ist angesichts der vielbeklagten Starrheit der Behörden, unter der die Bürger vielerorts jahrzehntelang leiden mußten, nicht verwunderlich. Beispielsweise ist es ein unhaltbarer Zustand, daß in manchen Bundesländern Bußgeld- und Verwarnungsverfahren aufgrund unzureichender Vorgangsbearbeitung eingestellt werden müssen. In der Industrie hätte es unmittelbare personelle und organisatorische Konsequenzen, wenn zwar Ware verkauft, Rechnungsbeträge aber aufgrund fehlender Instrumente nicht eingetrieben würden.

Doch bemüht man sich jetzt auch in der Verwaltung, die Phase des Stillstands so schnell wie möglich hinter sich zu las- sen. Neuerungen können nur über eine Automatisierung der Vorgangsbearbeitung erfolgen. Das erfordert aber Umdenken auf allen Ebenen. Weiterbildung, Innovation und wirtschaftli- ches Denken bedeuten nicht etwa, wie von einigen Entscheidern offenbar immer noch angenommen wird, daß man das Billigste kauft. Vielmehr muß das Preis-Leistungs-Verhältnis genau ermittelt werden. Investitionen in Vorgangsautomatisierung zahlen sich erst mittelfristig aus.

Innovation darf keinesfalls als risikofreudige Anwendung von schlecht konzipierten, DV-technisch unzureichend umgesetzten Automatisierungsverfahren mißverstanden werden. Die jeweils richtige Methode und die dazu passenden Produkte für das anstehende Problem müssen sachkundig und mit festgesetztem Ziel ermittelt werden. Dafür fehlt es jedoch allzu häufig noch an Know-how-Trägern in der öffentlichen Verwaltung. Hier muß dringend Abhilfe geschaffen werden. Positive Gegenbeispiele wie die leistungsfähige zentrale Bußgeldstelle der Polizei Brandenburg verdeutlichen den Bedarf.