Gast-Kommentar

10.01.1997

Die Teilprivatisierung der Telekom - knapp 80 Prozent der Anteile bleiben vorerst in Bundeshand - entscheidet noch nicht darüber, ob die Öffnung des Marktes gelingt. Erfahrungen zeigen, daß sich Wettbewerb nicht allein durch Beseitigung eines gesetzlichen Monopols einstellt. Zu stark ist das faktische Monopol, das die Telekom dadurch ausübt, daß ihr die Ortsnetze gehören, in denen drahtgebundene TK-Anbieter bisher die letzte Meile zum Kunden zurücklegen müssen. Selbst scheinbar mächtige neue Anbieter mit eigenen Netzen sind daher noch auf die Zusammenschaltung mit der Telekom angewiesen.

Für den Umgang mit diesem Problem wird die geplante TK-Regulierungsbehörde eine entscheidende Rolle spielen. Hier kommt nun die Privatisierung der Telekom ins Spiel: Bis der Bund seine letzte T-Aktie abgegeben hat, wird ihm als "Unternehmer" am Erfolg seiner Firma gelegen sein. Gleichzeitig soll er als Regulierer einen Markt öffnen, auf dem sein Unternehmen bisher und auf absehbare Zeit dominant ist. Dieser Interessenkonflikt ist noch nicht einmal organisatorisch aufgefangen: Sowohl die Telekom-Beteiligung als auch die Regulierungsbehörde fallen in die Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums.

Die Bundesregierung muß die neue Behörde von Anfang an als strikt unabhängige einrichten. Nur dann kann der Markt Vertrauen fassen. Das Mittel hierzu ist Transparenz, vor allem bei der Regelsetzung. In anderen Ländern ist längst mit verbindlichen formalen Verfahren dafür gesorgt, daß sich alle interessierten Parteien an der Regulierung beteiligen können. Auch hierzulande sollten unabhängige Fachleute mit der Erarbeitung konkreter Vorschläge für Aufbau und Arbeit der Behörde beauftragt werden. Nur wenn diese Grundvoraussetzungen erfüllt sind, kann die gewünschte dynamische Entwicklung der Telekommunikation, die das vorhandene Potential im Interesse des Standorts Deutschland ausschöpft, tatsächlich eintreten.