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Fusion von T-Online und Telekom beschäftigt BGH

24.02.2006
Die geplante Fusion von Deutscher Telekom und T-Online beschäftigt nun den Bundesgerichtshof (BGH).

Gegner der Fusion hätten Rechtsbeschwerde gegen die Freigabe der Verschmelzung beim BGH eingereicht, sagte Peter Dreier, der zwei Kläger in dem Verfahren vertritt, am Freitag in Düsseldorf. Bis zur Freigabe der Verschmelzung würden noch weitere Monate vergehen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte zuvor die Fusion der beiden Firmen bewilligt.

Das speziell die Kleinanleger Sturm gegen die Rückverschmelzung von T-Online auf die Konzernmutter Sturm laufen, ist nur allzu gut verständlich. Sie hatten die Aktien der Internet-Tochter bei deren Börsengang für 27 Euro gekauft. Nun bietet ihnen die Telekom für jedes Papier weniger als ein Drittel davon. (tc)