Aktie der Woche

Funkwerk AG: Interessant für eine Depotbeimischung

30.03.2001
Stephan Hornung*

Am Neuen Markt hagelt es beinahe täglich Meldungen, die von weit verfehlten Umsatz- und Ertragsprognosen berichten. Dies ist zu einem Großteil das Verschulden der Banken, die fast jede Prognose für bare Münze genommen haben und aufgrund dieser Vorhersagen dann die Emissionspreisspanne festgelegt hatten.

Mit der thüringischen Funkwerk AG konnte endlich mal wieder ein Unternehmen, welches im Jahr 2000 den Börsengang absolvierte, die Prognosen erreichen - und dies durch rein organisches Wachstum. So wurde der Umsatz um 28 Prozent auf 38,1 Millionen Euro und das Ebit um über 50 Prozent auf 3,9 Millionen Euro gesteigert. Die gut positionierte Firma ging aus dem DDR-Staatsbetrieb Funkwerk Kölleda hervor und gilt als Paradebeispiel für eine erfolgreiche Privatisierung. Vom Know-how der Ingenieure profitieren die beiden Geschäftsfelder noch heute. Mit "Compenser" verfügt Funkwerk über eine Technologie gegen Funklöcher, aber auch die Verbreitung von Freisprecheinrichtungen wird rasant zunehmen.

Auch das Geschäftsfeld professioneller Mobilfunk dürfte davon profitieren, da sich die Zuggesellschaften von 32 europäischen Ländern auf den Kommunikationsstandard GSM-Rail einigen konnten. Diese Technologie soll die Sicherheit des Zugverkehrs spürbar verbessern. Kunden sind hier die Deutsche Bahn, die Berliner S-Bahn, der Flughafen Frankfurt und Rotterdamer Hafen. Funkwerk verfügt über 70 Millionen Mark liquide Mittel und eine solide Bilanzrelation. Einziger Wermutstropfen ist, dass das Unternehmen mit einem KGV von knapp unter 50 auf 2002er Basis schlichtweg zu teuer ist. Sollte die Aktie sich in der aktuellen Schwächephase wieder dem Emissionsniveau von 20 Euro nähern, kann spekulativ eine Depotbeimischung erwogen werden

*Stephan Hornung und Markus Lindermayr sind Analysten der CMW GmbH in München. Die hier veröffentlichten Informationen beruhen auf Quellen, die wir für vertrauenswürdig und zuverlässig halten. Trotz sorgfältiger Quellenauswahl und -auswertung können wir für Vollständigkeit, Genauigkeit und inhaltliche Richtigkeit der Angaben eine Haftung nur insoweit übernehmen, als grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz Haftung begründen. Jede darüber hinausgehende Haftung wird ausgeschlossen. Für Angaben Dritter übernehmen wir kein Obligo, Aktienanlagen sind durch stärkere Kursschwankungen gekennzeichnet.