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Fünf Gewissenfragen ans Systemhaus

29.09.1978

Wer sich dazu entschließt, einen Minicomputer für kommerzielle Anwendungen beim Systemhaus oder beim Fachhändler zu kaufen, der bevorzugt - das hat die Praxis gezeigt - ein schlüsselfertiges Hardware/Software-Paket, eine eigene, individuelle DV-Lösung. Darin steckt ein Risiko: Wie geht's weiter, wenn der "Maßanzug" nicht mehr paßt? Um gegen unliebsame Überraschungen gefeit zu sein, empfiehlt es sich, bei der Auswahl des "richtigen" Systems einige Punkte zu beachten:

1) Ist das Betriebssystem für kommerzielle Anwendungen geeignet?

Dialogfähige Minicomputer fürs Büro sind seit Jahren auf dem Markt. Die entsprechenden Betriebssysteme sind mittlerweile so weit ausgereift, daß sie einwandfrei laufen. Sie mußten allerdings modifiziert werden - speziell für den kommerziellen Markt. Die erforderlichen Betriebssystem-Verbesserungen wurden zwar zum großen Teil von den Minicomputer-Herstellern selbst durchgeführt, so daß die Systemhäuser heute nur noch die reine Anwendungs-Software für den Kunden schreiben müssen, doch sollte stets hinterfragt werden, ob nachträgliche Änderungen auf Betriebssystem-Ebene erforderlich waren.

2) Wie steht's mit der Unterstützung durch den OEM (Original Equipment Manufacturer)?

Systemhäuser und Fachhändler sind auf eine gewisse Betreuung vom Hersteller, dessen Hardware sie verkaufen, angewiesen. Sie brauchen System-Ingenieure und Top-Programmierer, die bei kniffligen Anwendungs-Problemen Schützenhilfe vor Ort geben können. Für den Kunden ist es beruhigend, zu wissen, daß der Hersteller im Notfall einspringt.

3) Was steht an Software zur Verfügung?

Selbst die Minicomputer-Hersteller haben heute alle die "klassischen" Stan????programme wie "Finanzbuchhaltung" und "Lohn und Gehalt". Und oft wird vom Systemhaus argumentiert, "wir installieren die Maschine schon mal, dann können Sie ab sofort die Fibu fahren - hinterher erstellen wir die Individualprogramme".

Intimkenner der OEM-Szene empfehlen dagegen: Der Anwender sollte darauf sehen, daß zunächst die individuelle Software erstellt und von ihm abgenommen wird. Erst dann sollte das System installiert werden. Und damit der Installationsplan auch eingehalten wird, sollte der Anwender nach Meinung von Experten darauf bestehen daß das in Form eines Vorvertrages gemacht wird. Die vierte Frage lautet also:

4) Ist ein Vorvertrag möglich?

Es sollte in jedem vertraglich geregelt sein, daß ein schlüsselfertiges System geliefert wird, mit der eigenen Lösung.

Es gehört zur Marketing-Philosophie vieler Anbieter, mit Compilern für die gängigsten höheren Programmiersprachen - vorzugsweise Cobol - zu aquirieren, nach dem Motto: Man kann bestehende Programme eins zu eins übernehmen. Wenn hier in bezug auf Programmiersprachen von problemloser Umstellung gesprochen wird, sollte der Anwender - auch das eine Insider-Empfehlung - sehr vorsichtig sein und fragen:

5) Laufen meine Programme auf der Maschine, die ich kaufen will?

Konkret: Er sollte es sich beweisen lassen. Denn wenn ein Anwender heute auf einer Maschine X Cobol fährt und die neue Maschine kann auch Cobol, dann muß das - selbst wenn es in der gleichen Norm ist - noch längst nicht bedeuten, daß die Programme einwandfrei laufen. Es ist zum Beispiel unmöglich, daß der Anbieter X die Cobol-Programme von Hersteller Y nahtlos übernehmen kann, ohne das Datei-Handling zu ändern und ohne die Programme auf das eigene Betriebssystem umzustellen.

Wer dieses Fragespiel, das sich sicher ausdehnen läßt, akribisch duzrchexerziert, der hat die größten Klippen der Rechnerauswahl überwunden - was nicht heißen soll, daß nunmehr die Umstellung garantiert glatt geht.