Bisher nur Erfahrungswerte bei Zulassungsbedingungen zum Fernsprechnetz:

FTZ-Richtlinie für Endgeräte steht noch aus

14.12.1984

Immer wieder müssen ausländische Hersteller von Datenendeinrichtungen feststellen, daß eine Reihe von Anwendern ihre Geräte an eines der Fernmeldenetze in der Bundesrepublik anschließen wollen. Hierfür ist nämlich eine Genehmigung der Deutschen Bundespost erforderlich, und die wiederum wird nicht ohne FTZ-Nummer erteilt. Helmut Franz, Inhaber der hf-Unternehmensberatung, Nauheim, beschäftigt sich Im folgenden Beitrag mit den Zulassungsbedingungen für das öffentliche Fernsprechnetz.

FTZ-Zulassung - was ist das, fragen die meisten und wenden sich über das nächstgelegene Fernmeldeamt und das Fernmeldetechnische Zentralamt schließlich an das ZZF, das Zentralamt für Zulassungen im Fernmeldewesen, in Saarbrücken. Von dort bekommen sie ein 16seitiges Formular, den "Antrag für die Zulassung einer privaten Daten-/ Texteinrichtung zum Anschluß an öffentliche Fernmeldenetze/-dienste", zusammen mit einer achtseitigen Bedienungsanleitung: "Anleitung und Hinweise zum Ausfüllen der für einen Zulassungsantrag zu verwendenden Formblätter".

Kampf mit den Antragsformularen

Im Auftrag muß nun beschrieben werden, wie das Gerät funktioniert. Selbst für den DV-Insider ist es nicht sehr einfach, sich durch das Antragswerk durchzukämpfen. Hat der Anbieter alles ausgefüllt, seinen Antrag abgeschickt und die Zeit bis zur technischen Prüfung abgewartet, begibt er sich nach Saarbrücken, um sein Gerät technisch prüfen zu lassen. Hier erfährt er, daß sein Gerät nicht den technischen und betrieblichen Bedingungen für die Anschaltung an öffentliche Fernmeldenetze entspricht. Freundlich erklärt man ihm wie sein Gerät zu funktionieren habe, jedoch auf die Frage, wo das denn geschrieben sei, gibt es keine Antwort. Schon in der Anleitung wird auf die verschiedenen CCITT-Empfehlungen verwiesen und die DIN-Normen und insbesondere auf die Richtlinie 1 R 8, jedoch findet man in diesen umfangreichen Werken keine Angaben darüber, wie sich die Schnittstellenleitungen der Schnittstellen tatsächlich verhalten sollen.

Es gibt noch keine Richtlinie für technische Bedingungen zur Anschaltung an das öffentliche Fernsprechnetz. Die technischen Bedingungen an der V.24/V.28-Schnittstelle seien deshalb hier einmal aufgezeigt. DEE steht für Datenendeinrichtung und DÜE für Datenübertragungseinrichtung (Modem).

Die Erfahrung hat gezeigt, daß Datenendeinrichtungen folgende Bedingungen erfüllen müssen:

1) Die Schnittstellenleitung M1 (DÜE Betriebsbereitschaft, DSR Data Set Ready, CCITT 107 auf Pin 6) muß ausgewertet werden. Wenn M1 zu irgendeiner Zeit in irgendeiner Betriebsart (außer "Local") in den AUS-Zustand geht, darf die DEE weder senden noch empfangen können. Bei einem Terminal muß die Übertragung sichtbar aufhören (Bildschirm "bleibt stehen").

2) Der Zustand der Schnittstellenleitung M1 muß für den Bediener sichtbar angezeigt werden. Dies kann durch eine Lampe geschehen, die während des EIN-Zustandes von M1 an ist und im AUS-Zustand von M1 nicht leuchtet, durch einen feststehenden Cursor, der mit "DSR" oder "M1" überschrieben ist und sich wie die oben angeführte Lampe verhält, oder durch Angaben auf einer Statuszeile. Wichtig ist, daß sowohl der EIN- als auch der AUS-Zustand von M1 sichtbar angezeigt wird. Eine Fehlermeldung allein als Reaktion auf den AUS-Zustand von M1 genügt nicht.

3) Die Schnittstellenleitung M2 (Sendebereitschaft, CIS Clear To Send, RFS Ready For Sending, CCITT 106 auf Pin 5) muß ausgewertet werden. Wenn M2 zu irgendeiner Zeit in irgendeiner Betriebsart (außer "Local") in den AUS-Zustand geht, darf die DEE nicht senden. Bei einem Terminal muß die Übertragung sichtbar aufhören (Bildschirm "bleibt stehen").

4) Die Schnittstellenleitung S1 (DEE Betriebsbereitschaft oder Übertragungsleitung anschalten, DIR Data Terminal Ready oder CDSTL Connect Data Set To Line, CCITT 108.2 oder 108.1 auf Pin 20) muß vom Bediener schaltbar sein. Der Bediener muß diese Schnittstellenleitung in den EIN- und in den AUS-Zustand bringen können, ohne das Gerät auszuschalten. Dabei muß der AUS-Zustand für mindestens zwei Sekunden gegeben sein, bevor der EIN-Zustand wieder eintritt.

Die angegebenen technischen Bedingungen gelten für den Duplexbetrieb bei manueller Anschaltung an das Fernsprechnetz sowohl für die asynchrone als auch für die synchrone Betriebsart.

Forderungen der Post begründet

"Why all this? In our country we just use send and receive data lines", fragt der erstaunte Hersteller. Nun, es gibt schon Begründungen für diese Forderungen der Deutschen Bundespost: Der Punkt 1 bedeutet, daß der Bediener merken soll, wenn er gar keine Verbindung mit seinem Partner hat. Er soll nicht "ins Blaue" senden können, wenn zum Beispiel der Modem gar nicht auf die Leitung aufgeschaltet hat.

Der zweite Punkt soll dem Bediener anzeigen, daß der Modem noch an der Leitung hängt und im schlimmsten Falle, wenn der Partner die Verbindung auch nicht ausgelöst hat, noch Verbindungsgebühren anfallen, und im weniger schlimmen Fall zumindest der Modem noch aufgeschaltet ist und somit der Telefonanschluß besetzt ist.

Punkt 3 ist am einsichtigsten und wird auch von den meisten DEEn eingehalten: Denn es ist logisch, daß, wenn ein Gerät nicht sendebereit ist, es unsinnig ist, Daten an dieses Gerät abzugeben.

Schließlich Punkt 4, der auch nicht von der Hand zu weisen ist: Nur durch den AUS-Zustand von S1 kann ein Modem von der Leitung getrennt werden und niemand kann erwarten, daß eine Großrechenanlage ausgeschaltet wird, nur um einen Modem von einer Fernsprechleitung zu trennen.

Für Halbduplexbetrieb, und der muß im Fernsprechnetz ab 2400 Bit pro Sekunde synchron gefahren werden, zusätzlich die Schnittstellenleitung S2 (Sendeteil einschalten, RTS Request To Send, CCITT 105 auf Pin 4) zu bedienen. Hierbei müssen die Daten in Blöcken gesendet werden, wobei vor jedem Datenblock S2 in den EIN-Zustand gehen muß, die DEE auf den EIN-Zustand von M2 wartet und dann den Datenblock absenden kann. Bevor M2 im EIN-Zustand ist, darf nicht gesendet werden. Nach jedem Block muß S2 wieder in den AUS-Zustand gehen, damit die Antwort auf diesen Blick von der Gegenstelle empfangen werden kann.

Für die automatische Anrufbeantwortung gibt es zwei Möglichkeiten der Anschaltung:

1) S1 ist in der Ruhelage im AUS-Zustand, wobei die Schnittstellenleitung M3 (Ankommender Ruf, RI Ring Indicator, Calling Indicator, CCITT 125 auf Pin 22) ausgewertet werden muß. Wenn M3 in den EIN-Zustand geht, so geht bei Annahme des Anrufs S1 so lange in den EIN-Zustand, bis die Datenübertragung beendet ist und die DEE durch den AUS-Zustand der Leitung S1 vom Modem getrennt wird.

2) S1 ist in der Ruhelage im EIN-Zustand, wobei ein ankommender Ruf immer angenommen wird. Hier muß nach Beendigung der Datenübertragung S1 für ein Minimum von zwei Sekunden in den AUS-Zustand gehen, um danach wieder den EIN-Zustand anzunehmen.

In beiden Fällen muß die DEE die Leitung durch den AUS-Zustand von S1 auslösen, wenn mehr als 20 Sekunden keine Aktivitäten auf der Leitung stattgefunden haben, weil dann ein Störungsfall angenommen werden muß und der Anschluß freigeschaltet werden muß.

Werden diese Bedingungen erfüllt, so können DEEn für das öffentliche Fernsprechnetz, das öffentliche Direktrufnetz, das Datex-L-Netz und für den Zugang über PAD (Packed Assembly, Disassembly Facility) zum Datex-P-Netz zugelassen werden. Aber wohlgemerkt, dies sind Erfahrungswerte, für die es keine Richtlinien gibt.

Es wäre zu wünschen, wenn das FTZ, als zuständige Behörde, eine Richtlinie für solche technische Bedingungen erstellen und veröffentlichen würde.