Arbeitsrecht

Fristlose Kündigung wegen Handyaufladens

06.08.2009
Von 
Alexandra Mesmer war bis Juli 2021 Redakteurin der Computerwoche, danach wechselte sie zu dem IT-Dienstleister MaibornWolff, wo sie derzeit als Head of Communications arbeitet.
Stromdiebstahl: Nachdem ein Arbeitnehmer aus dem Ruhrgebiet sein Handy am Arbeitsplatz aufgeladen hatte, wurde ihm gekündigt.

Was Handynutzern völlig normal erscheinen dürfte, sah der Arbeitgeber als Diebstahl an und kündigte den 52-jährigen Mitarbeiter fristlos. Der Mann klagte dagegen vor dem Arbeitsgericht Oberhausen. Der Arbeitgeber, eine Firma für Industriedichtungen, argumentierte, der Beschäftigte habe sein Handy regelmäßig an einer versteckten Steckdose des Arbeitgebers aufgeladen. Das sei Stromdiebstahl. Zusätzlich habe der Angestellte trotz eines bestehenden Verbotes seinen Arbeitsplatz fotografiert. Das schien den Richtern des Arbeitsgerichtes als Kündigungsgrund nicht zu reichen, sie schlugen eine Einigung vor: So hätte der Arbeitnehmer unter künftiger Einhaltung der Regeln seinen Job weiter ausüben können. Der Arbeitgeber lehnte das ab. Inzwischen hat es sich der Arbeitgeber aus unbekannten Gründen anders überlegt. Wie das Arbeitsgericht mitteilte, wurde die Klage gegen den Arbeitgeber fallen gelassen. Der Arbeitnehmer nahm seine Tätigkeit wieder auf. Vielleicht erschien der Firma eine fristlose Kündigung wegen Stromkosten von 0,014 Cent pro Akkuladung im Nachhinein doch übertrieben. Jetzt muss sie die Gerichtskosten tragen.