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Frankreich will Konvertierung digitaler Inhalte legalisieren

14.03.2006
Das französische Parlament stimmt am Donnerstag über einen interessanten Gesetzesentwurf ab: Nutzer sollen digitale Medien künftig beliebig in andere Formate konvertieren dürfen.

Frankreich würde damit de jure Kopierschutz- und andere DRM-Methoden (Digitales Rechte-Management) abschaffen. Musik aus Apples iTunes Music Store etwa ließe sich dann auch auf anderen Playern als dem hauseigenen iPod abspielen. Bislang verkauft der Mac-Hersteller seine Songs exklusiv im Format AAC und geschützt mit dem "Fairplay"-DRM.

"Das wird einige proprietäre Systeme zur Öffnung zwingen", erklärte der Abgeordnete Christian Vanneste. "Man muss Inhalte herunterladen und auf beliebigen Geräten abspielen können." (klingt erstaunlicherweise fast nach "DVD Jon" Johansen).

Beobachter mutmaßen angesichts dessen bereits, Apple könnte seinen französischen Music Store dicht machen, falls das Gesetz verabschiedet werden sollte. "Wer iTunes-Songs konvertiert, kann sie auch anderweitig verfügbar machen", erklärte Marc Guez, der Frankreichs Verwertungsgesellschaft für Musikrechte (analog zur hiesigen Gema) leitet.

Vanneste erklärte dagegen, das geplante Gesetz richte sich gegen Raubkopien und solle der Entwicklung des Online-Markts für digitale Musik und legalen Händlern nützen. Dazu sind für das illegale Downloaden von Musik Geldstrafen von 38 Euro und für das Filesharing solcher Dateien von 150 Euro vorgesehen. Wer für solche Zwecke Software produziert, dem drohen mit bis zu 300.000 Euro und drei Jahren Gefängnis laut Entwurf deutlich drakonischere Strafen.

Der Gesetzesentwurf erlaubt außerdem Privatkopien von legal heruntergeladenen Inhalten (deren Anzahl muss noch definiert werden), DVDs werden davon laut Vanneste aber wohl ausgenommen.

Frankreich will mit dem Gesetz die EU-Direktive zum Urheberrecht umsetzen, was eigentlich bis Dezember 2002 hätte geschehen müssen. Neben Spanien ist es das einzige Land, das noch ein entsprechendes Gesetz verabschieden muss.

Sollte das Parlament am Donnerstag zustimmen, muss das Gesetz noch durch den Senat. Laut Guez würde es dann frühestens im Juni in Kraft treten.

Ein früherer Entwurf hatte vorgesehen, dass man über Peer-to-peer-Netze gegen eine monatliche Grundgebühr ("Flat Rate") beliebig Musik und Filme hätte herunterladen können. Dagegen waren Musiker, Filmproduzenten und Labels allerdings auf die Barrikaden gegangen. (tc)