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Frankreich stellt "Raubkopien" aus dem Internet unter Strafe

22.03.2006
Mit einem abgestuften Strafenkatalog will Frankreich dem illegalen Kopieren von Filmen und Musik aus dem Internet ein Ende machen.

Nach wochenlanger heftiger Debatte beschloss die Nationalversammlung gestern ein Gesetz zum Schutz der Autorenrechte im Internet. Es sieht für Privatleute, die Musik nur zum Eigenbedarf herunterladen, lediglich ein Bußgeld von 38 Euro vor. Für Kontroversen dürfte die Forderung des Gesetzes sorgen, dass alle digitalen Formate miteinander kompatibel sein müssen. Dies könnte nach Experteneinschätzung den Marktführer bei legalen Musik- Downloads, den Computerkonzern Apple mit seinem Online-Shop iTunes, zu Rückzug von französischen Markt veranlassen. iTunes-Songs spielen nur auf Apples iPod-Playern.

Wer Software zum Raubkopieren vertreibt, muss mit sechs Monaten Haft und 30.000 Euro Bußgeld rechnen, sieht das Gesetz vor. Personen, die den Kopierschutz zum Eigenbedarf knacken, kommen mit 3750 Euro Buße davon. Der höchst umstrittene Gesetzesentwurf wurde mit 296 Stimmen der konservativen Regierungsmehrheit angenommen. 193 Abgeordnete der linken Opposition und aus der Zentrumspartei UDF stimmten dagegen.

Das Gesetz solle dazu beitragen, ein legales Musik- und Filmangebot im Internet zu schaffen, hatte Kulturminister Renaud Donnedieu de Vabres in der Debatte erklärt. "Wer auf Kosten der Autoren und Künstler Geld machen will, wird strafrechtlich belangt. Dem privaten Internet-Nutzer droht nur ein Bußgeld, doch er hat vor allem keinen Anreiz mehr für Raubkopien, denn er wird ein neues und attraktives legales Angebot haben." Der Minister kündigte die Schaffung einer Fahndungseinheit an, die mit Hilfe von Software die Internetadressen von Raubkopierern erfassen und die Täter verfolgen soll.

Die Linksparteien kritisierten in der Debatte den Strafenkatalog. Die geringen Bußen für Internetpiraten würden das Raubkopieren eher fördern, hieß es. Die Sozialisten setzten die Forderung durch, dass alle Formate miteinander vereinbar sein müssen. "Ein Verbraucher, der ein Werk legal erworben hat, muss es auf jedem beliebigen Gerät abspielen können", sagte Donnedieu de Vabres. Diese französische Neuerung werde in anderen Ländern Schule machen.

Dies kollidiert mit der Strategie von Apple, Songs aus dem iTunes Music Store nur auf seinen iPod-Playern abspielbar zu machen. Im Gegenzug laufen Titel aus Online-Shops, die auf die Windows-Kopierrechteverwaltung von Microsoft setzen, auch nicht auf iPods. Apple verkaufte in weniger als drei Jahren mehr als eine Milliarde Songs im Internet und hat einen Marktanteil von mehr als 70 Prozent.

Für private Raubkopien soll es in Deutschland einem Zeitungsbericht zufolge doch keine Bagatellklausel geben. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wolle künftig Schwarzkopien prinzipiell unter Strafe stellen, berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf Koalitionskreise. Zypries hatte ursprünglich geplant, Urheberrechtsverletzungen von der Strafbarkeit auszunehmen, wenn nur wenige Kopien angefertigt wurden und es nur um den privaten Gebrauch geht. Diese Bagatellklausel sei in dem neuesten Gesetzesentwurf, der am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, nicht mehr enthalten, schreibt die Zeitung. (dpa/tc)