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France Télécom: Keine Vorschußlorbeeren

04.04.1997

Von Arnd Wolpers*

Spätestens im Juni 1997 steht die Privatisierung von France Télécom an. Die französische Regierung will sich dabei am Börsengang der Deutschen Telekom orientieren und strebt einen Erlös zwischen 30 und 50 Milliarden Franc an. Das Volumen liegt deutlich über den bisherigen Erwartungen, so daß der Ausgabepreis - ähnlich wie bei der Deutschen Telekom - eher hoch gewählt werden dürfte. Der Neuemession könnte damit ein vergleichbares Schicksal wie der T-Aktie drohen, die sich in den ersten Monaten nach der Premiere auf dem Börsenparkett deutlich schlechter entwickelt hatte als der deutsche Aktienmarkt.

Zudem wird übersehen, daß - wie viele Experten zu Recht betonen - die Privatisierung etwa von British Telecom (BT) Anfang der 80er Jahre ideologisch getrieben und damit nicht budgetorientiert war. Der vielzitierte Vorbildcharakter des liberalisierten britischen Telecom-Marktes ist also zumindest in diesem Zusammenhang problematisch. Hinzu kommt, daß der Bedarf an Telecom-Aktien mittlerweile weltweit gut abgedeckt ist. Deshalb und aufgrund der Bilanzqualität werden sich internationale Investoren ein Engagement bei France Télécom genau überlegen. Zwar wurde für 1996 ein operativer Gewinn ausgewiesen, dieser setzt sich jedoch überwiegend aus außerordentlichen Faktoren zusammen. Nach strenger US-Rechnungslegungs-Vorschrift wäre ein Verlust von 34 Milliarden Franc zu bilanzieren gewesen. Überdies dürfte die Verschuldung im laufenden Fiskaljahr von 70 auf 100 Milliarden Franc steigen. Für die Entscheidung, ob sich eine Zeichnung lohnt oder nicht, ist es daher noch zu früh.

* Arnd Wolpers ist Geschäftsführer der Vermögensverwaltungsgesellschaft CMW GmbH in München. Die hier veröffentlichten Informationen beruhen auf Quellen, die wir für vertrauenswürdig halten. Trotz sorgfältiger Quellenauswahl und -auswertung können wir für Vollständigkeit, Genauigkeit und inhaltliche Richtigkeit der Angaben eine Haftung nur insoweit übernehmen, als grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz Haftung begründen. Jede darüberhinausgehende Haftung wird ausgeschlossen. Für Angaben Dritter übernehmen wir kein Obligo, Aktienanlagen sind durch stärkere kursschwankungen gekennzeichnet.