Börsenspot

France Télécom: Gewinne mitnehmen

10.11.1998

Von Arnd Wolpers*

Vor genau einem Jahr wurde France Télécom privatisiert. Wer sich seinerzeit engagierte, liegt trotz der seit dem Sommer zu verzeichnenden Kursrückschläge mit 120 Prozent Kursgewinn kräftig im Plus. Nachdem die Notiz zunächst deutlich über den attraktiven Ausgabepreis gesprungen war, konsolidierte die Aktie bis Anfang dieses Jahres, um in der Folge kräftig anzuziehen. Die Gesamtmarktkorrektur seit August konnte der Titel relativ gut überstehen. Die Gewinnaussichten für die Jahre 1999 (17 Franc je Aktie) und 2000 (18 Franc je Aktie) stabilisierten den Kurs. Die Aktie geriet lediglich unter Druck, als Gerüchte über eine weitere Teilprivatisierung die Runde machten.

In die Diskussion um die Gewinnaussichten von France Télécom fließen jetzt die Auswirkungen durch die Liberalisierung des französischen TK-Marktes ein. Auch an den jüngsten Geschäftszahlen der Deutschen Telekom kann man ablesen, wie sich die Liberalisierung auf die Margen auswirken kann. Demzufolge scheinen auch Timing wie Ausmaß des Margenrückgangs beim französischen Partner des Bonner Ex-Monopolisten vorgezeichnet zu sein; es dürfte alles nur mit ein- bis eineinhalbjähriger Verzögerung gegenüber Deutschland eintreten. Zusätzlich könnte die France-Télécom-Aktie durch die weiteren Privatisierungspläne der Regierung in Paris belastet werden. Noch ist der französische Staat Hauptaktionär. Kommen von dieser Seite zusätzliche Anteile auf den Markt, dürfte der Kurs darunter leiden. Vor diesem Hintergrund und wegen der drohenden Margenerosion sollte an Gewinnmitnahmen gedacht werden. (Börsen-News im Internet: www.computerwoche.de)

*Arnd Wolpers ist Geschäftsführer der Vermögensverwaltungsgesellschaft CMW GmbH in München. Die hier veröffentlichten Informationen beruhen auf Quellen, die wir für vertrauenswürdig und zuverlässig halten. Trotz sorgfältiger Quellenauswahl und -auswertung können wir für Vollständigkeit, Genauigkeit und inhaltliche Richtigkeit der Angaben eine Haftung nur insoweit übernehmen, als grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz Haftung begründen. Jede darüber hinausgehende Haftung wird ausgeschlossen. Für Angaben Dritter übernehmen wir kein Obligo. Aktienanlagen sind durch stärkere Kursschwankungen gekennzeichnet.