Kläger erhebt Monopolismusvorwurf

Firstgate will Telekoms T-Pay stoppen

18.10.2002
MÜNCHEN (fn) - Die Firstgate Internet AG hat eine einstweilige Verfügung gegen die Telekom erwirkt. Das auf Online-Abrechnungen spezialisierte Unternehmen fühlt sich in seiner Existenz bedroht, da die Telekom mit ihrem Konkurrenzverfahren "T-Pay" zur Abrechnung auf die eigene Kundendatenbank zugreifen kann.

Das von der Telekom eingeführte Abrechnungssystem T-Pay erlaubte das Bezahlen von Online-Inhalten und Diensten bisher mit der Kreditkarte sowie per Lastschrift oder Prepaid-Karte ("Micromoney"). Unlängst führte der Konzern eine vierte Methode ein: Das Inkasso über die Telefonrechnung. Dabei muss der Telekom-Kunde zur Registrierung nur Name, E-Mail-Adresse sowie Kunden- und Telefonnummer eintippen. Nach Darstellung von Firstgate-Chef Norbert Stangl greift der TK-Anbieter hierzu auf Stammkundendaten zurück, die er zu Monopolzeiten, also nicht im Wettbewerb, gewonnen hat. Im Gegensatz dazu seien Anwender des Firstgate-Mechanismus "Click & Buy" gezwungen, bei der Registrierung ihre persönlichen Daten einzugeben. Firstgate wickelt dann im Auftrag des jeweiligen Online-Anbieters die Abrechnung kleinerer Beträge per Lastschrift oder Kreditkarte ab. Eigenen Angaben zufolge muss Firstgate die Bonität der Endkunden explizit prüfen. Das entfalle hingegen bei der T-Pay-Option, da ja bereits eine Vertragsbeziehung zum Konsumenten bestehe.

Da nur die Telekom über diese Möglichkeit verfügt und der Konzern laut Stangl auch nicht gewillt war, Firstgate gegen Gebühr den Zugang zum Abrechnungsver-fahren über die Kundendatenbank einzuräumen, erwirkte Firstgate eine einstweilige Verfügung gegen T-Pay. "Der Vorsprung ist für einen Konkurrenten nicht einholbar", begründet Stangl die nun eingeleiteten rechtlichen Schritte.

Click & Buy hat sich bei vielen Content-Anbietern etabliert, darunter bei der Stiftung Warentest, der Wirtschaftsdatenbank Genios, bei "Spiegel Online" und der COMPUTERWOCHE. "Wir haben Millionenbeträge in unser System investiert und sind im Augenblick Marktführer", bemerkt Stangl, der allerdings nun fürchtet, dass seine Kunden abspringen und zu T-Pay wechseln werden. "Die Telekom geht unsere Kunden gezielt an und wirbt mit der integrierten Bonitätsprüfung."

Wie aus gut informierten Kreisen verlautete, wies die Telekom die Vorwürfe mit dem Hinweis zurück, dass Firstgate eine marktbeherrschende Stellung bei der Abrechnung kostenpflichtiger Inhalte einnehme. Das noch recht neue eigene System T-Pay spiele dagegen eher eine untergeordnete Rolle.

Zu einer offiziellen Stellungnahme zur einstweiligen Verfügung war der Konzern nicht zu bewegen. Ein Unternehmenssprecher verwies auf die mündliche Verhandlung am 30. Oktober vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Nach Darstellung der Telekom handelt es sich bei der von Firstgate angeprangerten T-Pay-Funktion lediglich um einen Pilotversuch. Ferner sei die besagte Bonitätsprüfung zwar anfangs geplant, jedoch nicht realisiert worden. "Wir sehen dem Gerichtsverfahren gelassen entgegen", so ein Sprecher der Telekom.