Insolvenzschutz von Überstundenguthaben noch nicht garantiert

Firmenpleiten und Jobwechsel gefährden Arbeitszeitkonten

11.01.2001
Von Helga Ballauf
Immer mehr Beschäftigte verfügen über ein Arbeitszeitkonto. Das angesparte Zeitguthaben wollen sie für ein Sabbatjahr, für Weiterbildung oder vorgezogenen Ruhestand nutzen. Was passiert jedoch, wenn sie vorher den Arbeitgeber wechseln? Und was, wenn das Unternehmen Pleite geht?

„Niemand spricht gern über die eigene Beerdigung. In vielen Unternehmen wird das Thema Insolvenzsicherung für Arbeitszeitkonten totgeschwiegen." Jochen Schroth weiß nur allzu gut, wovon er spricht. Der Wissenschaftler am Institut Arbeit und Technik (IAT) in Gelsenkirchen versucht seit Jahren, in den Unternehmen Sensibilität für das heikle Thema zu schaffen. Auf Informationsveranstaltungen geben Chefs und Betriebsräte oft freimütig zu, "dass die Firma in akuten Zahlungsnotstand käme, müsste sie ad hoc allen Mitarbeitern das Zeitguthaben ausbezahlen. Da kommen schnell mehrere tausend Stunden zusammen", berichtet Schroth.

Langsam wachse allerdings das Bewusstsein dafür, "dass diese zinslosen Kredite der Beschäftigten an ihren Arbeitgeber abgesichert werden müssen“. Das hat aus Sicht des IAT einen einfachen Grund: Arbeitgeber aller Branchen möchten die Arbeitszeit immer stärker flexibilisieren. Ohne wasserdichten Insolvenzschutz für die Zeitkontenbestände ist die Zustimmung von Gewerkschaften und Betriebsräten jedoch schwer zu bekommen.

Einer Studie des Kölner Instituts zur Erforschung sozialer Chancen (ISO) zufolge führen in der Bundesrepublik ungefähr 37 Prozent der Beschäftigten ein Arbeitszeitkonto. Noch stehen die Beamten mit gut 50 Prozent an der Spitze; doch die Angestellten ziehen nach. Je größer das Unternehmen ist, umso häufiger werden Zeitkonten geführt. Sie erfüllen laut ISO-Untersuchung hauptsächlich zwei Funktionen: Mit Hilfe der Sparkonten lässt sich ein Ausgleich zwischen der effektiven und der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit herstellen.

Zweitens kann die Arbeitszeit an den Arbeitsanfall angepasst werden. Das bleibt nicht ohne Folgen, so die ISO-Forscher: "Die Befunde unserer Befragung zeigen, dass für Beschäftigte mit flexiblen Arbeitszeiten deutlich erhöhte Belastungs- und Beanspruchungswerte zu verzeichnen sind." Gemeint sind regelmäßiger Termin- und Leistungsdruck.

Entscheidendes Motiv der Arbeitgeber zur Einführung von Arbeitszeitkonten ist der Wunsch, die Kosten zu senken, die Effizienz zu erhöhen und die Produktivität zu steigern. Aus Arbeitnehmersicht spricht für ein solches Modell, dass längerfristige Freistellungen - zur Kindererziehung, für eine Weltreise oder eine nicht beruflich bedingte Fortbildung - erleichtert werden. Außerdem beschert die Mehrarbeit einen früheren, finanziell abgesicherten Rentenbeginn.

Gerade die Verkürzung der Lebensarbeitszeit wird immer beliebter. So schloss im Oktober 2000 die IG Metall mit dem Arbeitgeberverband Stahl für die Bezirke Nordrhein-Westfalen, Bremen und Niedersachsen den bundesweit ersten Tarifvertrag über Lebensarbeitszeitkonten ab. Das Regelwerk stößt nicht auf ungeteilte Zustimmung der Stahl-Beschäftigten. Kritisch fragt eine Betriebsrätin: „Was hat der Rentner denn davon? Ist er gesundheitlich noch in der Lage, die freie Zeit zu genießen, wenn er vorher ständig jede Menge Überstunden gemacht hat, um sein Konto zu füllen?" Eine Anmerkung, die auf Beschäftigte der IT-Branche in gleicher Weise zutreffen dürfte.

Eines der wenigen IT-Unternehmen, die den Umgang mit Arbeitszeitkonten tarifvertraglich geregelt haben, ist die Debis Systemhaus AG. Für bestimmte Aufgaben und Projekte kann ein Zeitbudget vereinbart und die Differenz zur tariflichen Arbeitszeit auf ein Zeitkonto gebucht werden. Die Beschäftigten wählen, ob sie dieses Guthaben lieber kurzfristig in Blockfreizeit oder Weiterbildung investieren oder auf ein Langfristkonto buchen wollen.

Debis hat sich verpflichtet, für eine Absicherung der Zeitguthaben zu sorgen. Aus der Sicht von Dieter Scheitor, Teamleiter IT-Industrie bei der IG-Metall, ist es noch zu früh, ein Urteil über die Erfahrungen mit diesem Flexibilisierungsinstrument im Systemhaus zu fällen: "Die Arbeitszeitkonten müssen sich ja erst aufbauen."

Die SAP AG hat erst im November 2000 die Einführung von Arbeitszeitkonten angekündigt. Die Beschäftigten des Walldorfer Unternehmens entscheiden selbst, ob sie sich Zusatzvergütungen wie Beraterbonus, Erfolgsbeteiligung oder Prämie auszahlen lassen oder lieber ein Zeitguthaben anlegen wollen. Unternehmenssprecher Markus Berner schätzt, dass etwa ab März 2001 „die strategische Umsetzung beginnen kann“. Wer unter 50 Jahren ist, kann sich maximal alle drei Jahre zwischen einem und sechs Monaten ganz freistellen lassen oder in einem bestimmten Rahmen zeitreduziert arbeiten.

Ältere Mitarbeiter können jedes Jahr von ihrem Zeitguthaben zehren. "Wichtig sind die Ankündigungsfristen", so Berner, "damit die Führungskräfte gegebenenfalls für personellen Ersatz sorgen können." SAP will einen Insolvenzschutz für die Arbeitszeitkonten mit dem Pensionssicherungsverein vereinbaren, der bereits den Schutz der betrieblichen Altersvorsorge garantiert.

Es gibt derzeit zwei gesetzliche Regelungen, um die Ansprüche von Beschäftigten im Konkursfall zu bewahren. Beide greifen jedoch eher kurz. Das "Insolvenzgeld" gleicht nur Forderungen aus, die in den letzten drei Monaten des Arbeitsverhältnisses entstanden. Bleibt das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen, kurz "Flexi-Gesetz". Es sieht vor, dass nur große und lange Zeit angesparte Guthaben - etwa für die Altersteilzeit - unter den Schutz fallen. Zweiter und entscheidender Nachteil des Gesetzes: Der Arbeitgeber, der sich nicht darum schert und keinen Insolvenzschutz schafft, muss auch keine Sanktionen befürchten.

Das Flexi-Gesetz befindet sich in einer Probephase. IAT-Experte Schroth empfiehlt für die Ende 2001 anstehende Überprüfung, dass es verschärft und ein zwingender Insolvenzschutz verankert wird. "Bisher wurden Arbeitgeber und Betriebsräte allein gelassen und waren meist überfordert, das richtige Modell zu finden", urteilt der IAT-Wissenschaftler. Doch das ändere sich nun langsam.

Die Berliner Tarifvertragsparteien des Baugewerbes beispielsweise haben eine eigene Firma, die Sima GmbH gegründet, die branchenübergreifend und überregional "SicherheitsManagement für flexible Arbeitszeitmodelle" anbietet. Sima empfiehlt sich als Treuhänder oder auch als Abwickler eines variablen Insolvenzschutzmodells, das auf dem Pfandrecht basiert.

Einen anderen Weg geht die Unternehmensberatung SI-Soziale Innovation GmbH in Dortmund. Für die 14 Beschäftigten der Firma wurde mit der Stadtsparkasse Dortmund ein Vertrag ausgehandelt, der das in Geld umgewandelte Zeitguthaben der Mitarbeiter durch Einlagen in einen speziellen Investmentfonds absichert und gleichzeitig arbeiten lässt. Entstanden ist ein Konzept, das die Unternehmensberatung nun auch mittelständischen Kunden empfiehlt. "Es ist steuerunschädlich, abwicklungstechnisch minimal aufwändig und erfüllt so alle Kriterien für einen Einsatz in Unternehmen, bei denen Mitarbeitermotivation und -bindung entscheidend für den Erfolg sind", wirbt SI-Geschäftsführer Hans-Werner Franz.

Was aber geschieht mit dem Zeitguthaben, wenn Beschäftigte den Arbeitgeber wechseln? Einige Firmen wie SAP wollen das Zeitguthaben auszahlen. Günstiger für alle Beteiligten wäre es jedoch, das Zeitplus in den neuen Job mitnehmen zu können. In der Praxis stößt die Übertragung von Arbeitszeitkonten jedoch noch auf Schwierigkeiten, vor allem dann, wenn vermieden werden soll, dass Steuern und Sozialabgaben anfallen. Derzeit arbeiten verschiedene Sozialkassen an Lösungen. Ein wichtiger Schritt, denn in Wirtschaftsbereichen wie der IT-Branche, in der die Mitarbeiter große Zeitguthaben anhäufen und oft die Firma wechseln, brächte der Zwang zum Auszahlen nicht nur kleine Startups in finanzielle Schwierigkeiten.