Firmen fordern Rückzahlung der Weiterbildung

03.11.2000

NÜRNBERG (pi) - Rückzahlungsklauseln sind ein vor allem in Großunternehmen genutztes Instrument, um Bildungsinvestitionen bei ausscheidenden Mitarbeitern zu sichern - zu diesem Ergebnis kommt Ute Leber in ihrer Untersuchung in den "Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung", Heft 2/2000, der Bundesanstalt für Arbeit, Nürnberg. Für Betriebe stellen die Rückzahlungsklauseln demnach einen Risikoausgleich dar, wenn Mitarbeiter die Firma verlassen, bevor sich die Weiterbildungskosten amortisiert haben.