OVG Schleswig

Firmen dürfen Facebook-Fanseiten betreiben

05.09.2014
Zum zweiten Mal entscheiden Schleswiger Richter über Facebook, zum zweiten Mal gibt es eine Schlappe für den Datenschützer. Doch die Frage, ob Firmen daran gehindert werden dürfen, Fanseiten zu betreiben, könnte vor einem weiteren Gericht landen.

Öffentliche Einrichtungen und Firmen in Schleswig-Holstein dürfen nicht daran gehindert werden, Facebook-Fanseiten zu betreiben. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig und bestätigte damit die Einschätzung des Verwaltungsgerichts. Die Berufung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) sei zurückgewiesen worden, sagte Gerichtssprecherin Susanne Rublack am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa.

Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte im Oktober 2013 entschieden, die Unternehmen seien für den Datenschutz bei Facebook rechtlich nicht verantwortlich, da sie faktisch keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung bei dem sozialen Netzwerk hätten. "Ein Fanpage-Betreiber ist nicht dafür verantwortlich, was Facebook mit den personenbezogenen Daten der Nutzer macht", erläuterte Rublack.

Wegen der "Grundsatzbedeutung" des Falles habe das OVG die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. ULD-Leiter Thilo Weichert habe nun einen Monat Zeit, um Revision einzulegen. (dpa/tc)