DV und Recht

Firma muß Befristung begründen

28.02.1997

KASSEL (jlp) - Die nachträgliche Befristung eines zunächst auf unbestimmte Zeit eingegangenen Arbeitsverhältnisses kann im Wege der Änderungskündigung erfolgen. Die Änderung der Arbeitsbedingungen ist allerdings dann unwirksam, wenn die Befristung nicht aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist.Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen 2 AZR 609/95