Keine Personalkostenzuschüsse an Softwarehäuser - Staatliche Förderungen für Gründer

Finanzierungshilfen erleichtern das Überleben

31.01.1986

Die Finanzierung ist mit der entscheidendste Faktor bei der Gründung eines Unternehmens. Staatliche Finanzierungshilfen und Zuschüsse sind dabei ein nützliches Instrument. Sehr zum Nachteil vieler Gründer sind diese Möglichkeiten nicht immer bekannt. Deshalb sollen die wichtigsten Förderprogramme für die Gründungsphase erläutert und ein paar Tips gegeben werden.

Es gibt drei "goldene Regeln", die unabhängig vom Förderprogramm eine gute Richtschnur für einen Gründer sind:

1. Staatliche Fördermittel konsequent nutzen, die Großunternehmen und Konzerne tun es auch. Während diese sich auf feste Mitarbeiter mit Fachwissen über staatliche Finanzmittel stützen, können kleinere Unternehmen den Mitarbeiter auf Zeit, den externen Berater einsetzen.

2. Für jedes Programm gibt es fixierte Richtlinien, die zwar einen gewissen Entscheidungsspielraum lassen, aber dennoch für die zuständigen Stellen und deren Mitarbeiter bindend sind. Erkennen Sie diese "Spielregeln" an und handeln Sie danach.

3. Staatliche Fördermittel sollten nicht Grundlage für betriebswirtschaftliche Entscheidungen sein. Wichtig ist: Eine Unternehmensgründung sollte technisch und wirtschaftlich fundiert sein. Staatliche Fördermittel nutzen wenig, wenn der Umsatz nicht stimmt.

Nur wenige Gründer kennen die Eigenkapitalhilfe

Einigermaßen bekannt ist die Eigenkapitalhilfe, die über jedes Kreditinstitut bei der Lastenausgleichsbank (LAB) in Bonn beantragt werden kann. Dennoch ist es immer wieder erstaunlich, daß bei vielen Gründungen dieses Programm nicht genutzt wird - aus vielerlei Gründen. Einmal, weil die Banken gerne eigene, teure Gelder "verkaufen" möchten; mit der Eigenkapitalhilfe haben sie nur Aufwand, ohne dabei wirklich selbst etwas zu verdienen.

Der Vorteil dieser Eigenkapitalhilfe liegt vor allem in der äußerst langfristigen Tilgung und in den günstigen Zinsbedingungen während der ersten fünf Jahre. Die Tilgung ist bis zu zehn Jahren frei, danach erfolgt sie in 20 gleichen Halbjahresraten. In den ersten beiden Jahren zahlt man keine Zinsen, was vor allem in der kritischen Nachgründungsphase entlastet. In den folgenden drei Jahren müssen erst zwei, dann drei und zuletzt fünf Prozent Zinsen gezahlt werden; ab dem sechsten Jahr wird ein neuer Zinssatz vereinbart, wobei ab dem elften Jahr ein anderer Festzinssatz gilt. Förderzweck ist die Stärkung der Eigenkapitalbasis für Existenzgründungen in der gewerblichen Wirtschaft, aber auch für Freiberufler bei

- Unternehmensgründung,

- Übernahme oder tätiger Beteiligung.

Unterstützung nur innerhalb von zwei Jahren

Unterstützt werden aber lediglich Investitionen innerhalb von zwei Jahren, allerdings nur dann, wenn diese Gründung bereits gefördert wurde. Es wird bis zu einer Höchstgrenze von 300 000 Mark unterstützt. An Eigenkapital müssen mindestens zwölf Prozent der Investitionssumme vorhanden sein. Ein praktisches Beispiel verdeutlicht diese Bedingung: Man gründet mit einer Investitionssumme von 200 000 Mark. Dann braucht man mindestens 24 000 Mark Eigenkapital, das um 56 000 Mark auf 40 Prozent der Investitionssumme von 200 000 Mark, also auf 80 000 Mark aufgestockt wird.

Attraktiv ist dieses Eigenkapitalhilfe-Programm nicht nur wegen der günstigen Zinsen und Tilgung, sondern auch weil keine banküblichen Sicherheiten für dieses Programm gefordert werden. Diese Sicherheiten sollte man in der Gründungsphase möglichst unangetastet lassen. Die Erfahrung zeigt - und das bestätigen auch wissenschaftliche Untersuchungen - , daß das Überleben einer Neugründung stark davon abhängt, ob ein Kreditspielraum für spätere Nachfinanzierungen vorhanden ist.

Der Vorteil, die Finanzierungsdecke ausweiten zu können, ohne dingliche Sicherheiten einbringen zu müssen, ist beim ERP-Existenzgründungsdarlehen nicht gegeben. Dafür ist die Hausbank zuständig. Interessant ist dieses Kapital einerseits wegen des günstigen Zinssatzes, was vor allem für die Hochzinsphasen der Vergangenheit galt, aber auch wegen der zehn bis 15 Jahre dauernden Laufzeit, wovon zwei Jahre tilgungsfrei sind. Im Gegensatz zum Eigenkapitalhilfe-Programm ist es möglich, innerhalb von drei Jahren nach der Unternehmensgründung diese Mittel zu beantragen. Voraussetzung dafür sind Investitionen für die Beschaffung eines ersten Warenlagers oder einer ersten Büroausstattung.

Neben diesen beiden wichtigsten öffentlichen Finanzierungsinstrumenten sollte bei Unternehmensgründungen jedoch die Vielzahl weiterer Hilfen "abgeklopft" werden. Beispielsweise bieten sich in Bayern das Mittelstandskreditprogramm, in Hamburg das Zinszuschußprogramm oder der Innovationsfonds in Berlin an.

Mit eines der interessantesten Förderprogramme ist die TOU-Förderung, wobei das Kürzel TOU für "technologieorientierte Unternehmensgründung" steht. Interessant ist dieses Programm aus zweierlei Hinsicht: Während sich die bisher angesprochene Gründungsförderung auf öffentliche Darlehen beschränkt, ist die TOU-Förderung zum größten Teil ein nicht rückzahlbarer, verlorener Zuschuß. Weiter wurde durch diese Art der Forschungsförderung die großzügige BMFT-Projektförderung auch für Unternehmensgründungen genutzt. Üblicherweise fließen die Projektfördermittel des BMFT sonst an Konzerne oder größere Unternehmen.

Förderungen haben den Gründungswillen angeregt

Es ist unbestritten, daß diese neue Form der Forschungsförderung den Gründungsboom der vergangenen Jahre mit angeregt hat. Die geförderten Unternehmensgründungen sind weitgehend auf wachstumsträchtige Schlüsseltechnologien konzentriert. Und es besteht ein harter Ausleseprozeß: Erfahrungsgemäß sind es nur zirka fünf Prozent der Anfragen, deren Forschung und Entwicklung gefördert wird. Die Förderung sieht typischerweise drei Phasen vor, die jedoch in ihrer zeitlichen Reihenfolge ziemlich flexibel gehandhabt werden. Für die Konzeptprüfung in der Phase I beträgt der Zuschuß bis 90 Prozent, maximal 54 000 Mark. In dieser Phase soll zusammen mit dem Gründer untersucht werden, ob die technische Idee und das Unternehmenskonzept tragfähig sind. Dabei werden Markt- und wettbewerbliche Bedingungen genauso in die Unternehmensbeurteilung einbezogen, wie unternehmensinterne und technische Aspekte.

Auch Zuschüsse für externe Leistungen

In dieser Phase werden externe Leistungen bezuschußt, wie Markt/ Technologie-Studien, Gutachten und Untersuchungen über die technischen Grundlagen der Gründung sowie Literatur- und Patentrecherchen. Ergebnis dieser Konzeptprüfung ist eine wesentliche Aussage für den Gründer als auch die betreuende Technologieberatungsstelle: Ist es sinnvoll, die Entwicklung und Unternehmensgründung weiter voranzutreiben beziehungsweise soll das neugegründete Unternehmen in Phase II oder III vom BMFT gefördert werden ?

Für die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in der Phase II, deren Ergebnis ein serienreifes, vermarktetes Produkt ist, wird ein Zuschuß in Höhe von 75 Prozent der Kosten gewährt. Dabei locken immerhin 900 000 Mark, bei begründetem Bedarf sogar maximal der doppelte Betrag. Gefördert wird alles: Materialkosten, externe Leistungen, Personalkosten, Reisekosten, sogar ein Gründergehalt in Höhe von 50 000 Mark im Jahr darf abgerechnet werden. Damit wird der Unternehmensgründung genügend Spielraum gegeben, um den kritischen Zeitraum der Produktentwicklung durchzustehen. Allerdings muß eine wesentliche Voraussetzung in der Forschungs- und Entwicklungsphase gegeben sein: Das Vorhaben muß mit einem erheblichen technisch-wirtschaftlichen Risiko verbunden sein, damit die Fördermittel fließen können.

Mit diesem marktreifen Produkt wird der Gründer jedoch nicht allein gelassen. Für die Produktionseinrichtung und Markteinführung in der Phase III gibt der Bund über die Lastenausgleichsbank (LAB) in Bonn eine Ausfallbürgschaft für einen Kredit der Hausbank in Höhe von 80 Prozent. In der Regel sollte dieser 1,6 Millionen Mark nicht überschreiten.

Das Forschungsministerium hat bei diesem Modellversuch drei Schwerpunkte gesetzt. In der Regionalvariante werden Gründungen in sechs Regionen gefördert, zum Beispiel in Ostbayern, im Ruhrgebiet, rund um Hamburg. Technologiezentren werden bundesweit indirekt unterstützt, indem Firmengründungen in festgelegten Zentren gefördert werden können. Der zweite Schwerpunkt wird auf die beiden Schlüsseltechnologien Mikroelektronik und neuerdings auch Biotechnologie gelegt.

Schließlich möchte man den Risikokapitalmarkt anregen. In diesem dritten Schwerpunkt werden bundesweit Vorhaben unabhängig vom Standort oder der Technologie bezuschußt .

Voraussetzung ist, daß sich Risikokapitalgesellschaften mit mindestens 25 Prozent an der Finanzierung beteiligen. Für alle Varianten gelten jedoch auch weitere formale Voraussetzungen: die Gründung darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen und nicht mehr als zehn Mitarbeiter haben. Aber auch diese Regelungen werden nicht bürokratisch starr gehandhabt; entwickelt ein Ingenieur- büro ein erfolgversprechendes, technisch anspruchsvolles Produkt, das dann auch vom Gründer selbst produziert und vermarktet werden soll, dann wird zum Beispiel eine Ausnahme gemacht.

Mit Stundenprotokollen FuE-Tätigkeit nachweisen

Die verbreitetste FuE-Förderung erfolgt über das Programm Personalkostenzuschüsse (PKZ), bei dem 40prozentiger Zuschuß zu den im Unternehmen aufgewendeten Bruttolöhnen und -gehältern gezahlt wird. Voraussetzung ist, daß das Unternehmen nicht mehr als 50 Millionen Mark Jahresumsatz beziehungsweise weniger als 500 Beschäftigte hat; damit wird die mittelständische Wirtschaft angesprochen. Die Antragstellung ist vergleichbar unkompliziert und einfach. Der Nachweis der FuE-Tätigkeit muß durch Stundenprotokolle erbracht werden. Ein entscheidendes Kennzeichen dieses Förderprogramms ist, daß der Forschungsgegenstand keiner weiteren inhaltlichen Überprüfung unterzogen wird. Nur eines ist nicht möglich: Software-Unternehmen werden nicht gefördert.

Zuschuß bis zu 40 Prozent bei Auftragsforschung

Ähnlich unbürokratisch ist die Auftragsforschung

und -entwicklung. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Umsatz bis zu 500 Millionen Mark erhalten für FuE-Aufträge, die sie zur Lösung technischer Probleme an Dritte vergeben, einen Zuschuß in Höhe von 30 oder 40 Prozent.

Die Fördermaßnahme Forschungskooperation zwischen Industrie und Wissenschaft dient der Verbesserung des Technologietransfers zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Gefördert wird hier die FuE-Tätigkeit im Bereich von Schlüsseltechnologien wie Robotik, Elektronik, Fertigungsautomatisierung, die von Nachwuchswissenschaftlern in Kooperation zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen ausgeübt werden. Auch Dienstleistungsunternehmen wie Softwarehäuser sind antragsberechtigt. Die Zuschüsse werden in Form von Pauschalbeträgen in Höhe von 45 000 Mark für das erste, 40 000 Mark für das zweite und 35 000 Mark für das dritte Jahr gewährt.

* Gerhard Brand berät seit Beginn dieses Jahres mittelständische Unternehmen über staatliche Fördermittel sowie Technologie- und Innovationsmanagement. Zuvor war er Institutsleiter des Ostbayerischen Technologie-Transfer-Instituts in Regensburg.