Steuerverwaltungen verschanzen sich hinter Steuergeheimnis:

Finanzämter blockieren Datenschützer

13.02.1981

KIEL (bi) - Die Steuerverwaltungen der Länder sehen sich wegen des Steuergeheimnisses daran gehindert, den Landesbeauftragten für den Datenschutz Einsicht in ihre Datenbestände zu gewähren. Dies berichtet Ernst Eugen Becker, Landesbeauftragter für den Datenschutz beim Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, im Zusammenhang mit seinem dritten Tätigkeitsbericht vom 22. Januar.

Anfang 1980 bereits sind die Landesdatenschützer gemeinsam bei den Landesfinanzbehörden wegen dieses "Tatbestandes" "vorstellig" geworden; bisher blieben ihre Bemühungen, ihres Amtes auch bei den Finanzämtern zu walten, erfolglos. Die Steuerbehörden, die sich nicht in ihre EDV-Anlagen blicken lassen wollen (dürfen?), haben sich, berichtet Becker, nicht bereit gefunden, die Datenschützer bei sich prüfen zu lassen. Becker fühlt sich im Recht: "Wir meinen, daß durch die Datenschutzgesetze, in denen ja die Prüfungskompetenz der Landesbesauftragten gesetzlich festgelegt ist, die gesetzliche Ausnahmebestimmung geschaffen ist, die das Steuergeheimnis durchbricht." Die Landesdatenschutzbeauftragten sehen einer sachlichen Auseinandersetzung mit den Steuerverwaltungen gespannt entgegen. In Schleswig-Holstein wurde bisher "offen und heftig" debattiert, aber - so präzisiert Becker den unbefriedigenden Zustand - in einen echten Gedankenaustausch ist man dort noch nicht eingetreten.