Schlechte Karten für Rechteverletzer

Filesharer muss Abmahnkosten zahlen

14.02.2011
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Strenge Anforderungen der Gerichte

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Zimmer-Goertz zeigt dieses Urteil einmal mehr, welche strengen Anforderungen die Gerichte im Zusammenhang mit der Deckelung der Abmahnkosten stellen: "Ein einfacher Fall soll nach Ansicht des LG Köln in der Regel erst dann vorliegen, wenn der Rechtsverstoß so offensichtlich ist, dass dieser auch für einen Nicht-Juristen erkennbar ist."

Damit wird auch mit dem aktuellen Urteil der Trend in der Rechtsprechung fortgesetzt, den Anwendungsbereich von § 97a Abs. 2 UrhG so eng zu fassen, dass dieser in der Praxis nach wie vor kaum eine Rolle spielt. Das vom Gesetzgeber mit dieser Vorschrift verfolgte Ziel, Massenabmahnungen gerade im Internetbereich zu verhindern, bei denen die Generierung von Anwaltskosten zumindest ebenso wichtig erscheint, wie der Wunsch, die Rechtsverletzung zu unterbinden, wird so letztlich nicht erreicht.

Aus Sicht von Zimmer-Goertz ist bei Abmahnungen aufgrund von Rechtsverletzungen im Internet dennoch in jedem Falle ein sorgfältige Prüfung empfehlenswert, ob die geltend gemachten Anwaltskosten auch angemessen sind: "Unabhängig davon, ob eine Deckelung der Kosten auf EUR 100,00 in Betracht kommt oder nicht, werden die Rechtsanwaltskosten in Abmahnungen in der Praxis häufig erheblich zu hoch angesetzt."

In diesem Zusammenhang verweist Rechtsanwalt Zimmer-Goertz u. a. auch auf die entsprechend spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. - www.mittelstands-anwaelte.de.

Weitere Informationen und Kontakt:

Mathias Zimmer-Goertz, Rechtsanwalt und DASV-Mitglied, Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Uerdinger Straße 90, 40474 Düsseldorf, Tel.: 0211 518989-129, E-Mail: Mathias.Zimmer-Goertz@bblaw.com, Internet: www.beitenburkhardt.com