45 betriebliche EDV-Katastrophen-Fälle analysiert:

Feuer ist Computers Feind Nummer eins:

28.08.1981

BONN (nw) - Vor Feuer sollten sich EDVler in Zukunft besonders in acht nehmen: Bei EDV-Katastrophen erreichte dieses Element mit über 50 Prozent der Ursachen die absolute Spitzenposition in der Reihe der verschiedenen Katastrophengründe. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der auf Sicherheitsberatung spezialisierten von zur Mühlen Unternehmensberatung GmbH, Bonn.

Insgesamt ergab die Analyse von 45 EDV-Katastrophenfällen wie das Handelsblatt weiter berichtet, folgendes Spektrum der Schadensursachen: 24 Feuer- und Rauchgasschäden (ohne Löschwasserschäden), sechs Wasserschäden (inklusive Löschwasserschäden), drei Zerstörungen des Kommunikationsnetzes (zweimal Sabotage, einmal fahrlässige Brandstiftung), drei Softwaresabotagen (zweimal Vernichtung von wesentlichen Datenbankteilen bei mangelhafter Datensicherung, einmal nachhaltige Datenstörung durch Mischprogramm), zwei Zerstörungen der Klimatechnik, zwei Sabotagen an Datenträgern mittels Magneten, zwei nachhaltige Störungen der Energieversorgung, eine Störung des Transportsystems (Druckerpool ohne Papiernachschub wegen Liftgruppenausfall),- eine personelle Katastrophe (Flugzeugunfall eines leitenden DV-Mitarbeiters), ein Sturmschaden (Vernichtung eines Magnetbandarchivs).

In die Analyse seien nur solche Fälle einbezogen worden, bei denen durch das Schadensereignis mehr als die Hälfte der EDV-Anlagen vernichtet wurde oder der Schaden Behebungszeiten von 10 bis 14 Tagen im Minimum nach sich zog. Die Überrepräsentation der Sabotagefälle sei darauf zurückzuführen, daß spektakuläre Ereignisse, wie eine Brandstiftung etwa, eher erkennbar seien und berichtet würden als etwa ein Rauchgasschaden aufgrund eines technischen Defektes mit der gleichen Wirkung.

Wie die Untersuchung weiter ergeben habe, seien bei keinem der festgestellten Katastrophenfälle die Folgen "unabwendbar gewesen. Bei entsprechenden Vorsorgemaßnahmen hätten in allen Fällen entweder das Schadensereignis schlechthin vermieden werden können, oder aber die Schadenswirkung hätte sich nicht zu einer betrieblichen Katastrophe sondern lediglich zu einem Störfall entwickeln können.

Informationen: Rainer A. H. von zur Mühlen, Alfred-Bücherer-Straße 18, 53 Bonn 1, Tel.. 02 28/61 25 39.