Gatnar will erst noch Erfahrungen sammeln:

Fernmeldeverordnung zunächst Btx-Basis

09.12.1983

WIEN (apa) - Als rechtliche Grundlage für das neue Medium Bildschirmtext (Btx), das am 1. März 1984 offiziell von der Österreichischen Post eingeführt wird, müsse zunächst die Fernmeldeverordnung genügen. Erst wenn die Erfahrung mit Btx größer ist, sei an ein eigenes Btx-Gesetz zu denken. Diese Ansicht äußerte der Präsident der Bildschirmtextanbieter-Vereinigung, Anton Gatnar, anläßlich des ersten österreichischen Btx-Kongresses.

"Man konnte auch nicht in Zeiten des Siegfried Markus über das Tempolimit auf Autobahnen diskutieren", meinte Gatnar zu Forderungen der Arbeitskammer nach einem sofortigen Btx-Gesetz.

Den Btx-Nutzen für Behinderte zeigte Prof. Hermann Maurer von der Technischen Universität Graz auf. In Österreich gebe es 200 000 Hör- und Sprachbehinderte sowie 60 000 Blinde, die mit Btx ihren Kontakt zur Außenwelt verbessern könnten.

Die Bildschirmtextanbieter-Vereinigung - sie vertritt rund 80 Prozent der derzeitigen Btx-Anbieter aus den verschiedensten Bereichen - glaubt, daß für Btx in den allernächsten Jahren 20 000 bis 30 000 Teilnehmer zu erwarten sind. Danach werden laut Gatnar die Anmeldungen langsamer eingehen. Die Mehrheit der Teilnehmer werden Firmen und Berufstätige sein, die über kein Computersystem verfügen.

Auf dem ersten österreichischen Btx-Kongreß im Palais Pallavicini waren rund 300 Teilnehmer vertreten.