Fernmeldeanlagengesetz überholt?

23.04.1976

PADERBORN - Kritisch zum Fernmeldeanlagengesetz äußerte sich Nixdorf-Vorstandsmitglied Helmut Rausch anläßlich des 13. Informationstages des Bundesverbandes der Büromaschinen-Import- und Vetriebsunternehmen e. V. (BVB), der am 19. März 76 bei der Nixdorf Computer AG in Paderborn Stattfand.

Er stellte, fest, daß dieses Gesetz vom 14. 1. 1928 durch die Entwicklung der Fernmeldetechnologie überholt sei und neu novelliert werden müsse. Insbesondere erscheine eine Trennung des Fernmelde-Netzes in einem öffentlichen, von der Deutschen Bundespost kontrollierten Bereich und in einen Benutzerbereich erforderlich: "Der Fernmeldebereich muß durch eine eindeutig definierte Schnittstelle analog dem Zähler bei Energieversorgungs-Unternehmen vom Benutzerbereich getrennt werden." Das würde - so Rausch - eine Teilliberalisierung bei den Datenendgeräten ermöglichen und eine Innovation auch im Sinne der KtK-Überlegungen entstehen lassen. de