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Fernabsatz: Im Internet bestelltes Handy darf kurz getestet werden

05.10.2007
Kurz testen heißt nicht, ein Wochenende lang das Internet auf das Handy herunterzuladen oder mehrere Male zu telefonieren.

Wird ein Handy-Vertrag über das Internet abgeschlossen und das Telefon per Post zugeschickt, darf der Kunde das Gerät genau wie in einem Laden testen. "Testen heißt, einmal zu telefonieren oder eine SMS zu verschicken", erklärt Thorsten Meinecke von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in Kiel. Wer nicht zufrieden ist und den Vertrag widerrufen möchte, kann das Handy ordentlich verpackt an den Anbieter zurückschicken.

"Geregelt ist das über das Fernabsatzgesetz", sagte Meinecke dem dpa-Themendienst. Mit diesem Gesetz soll für Internet-Kunden eine ähnliche Situation wie im Laden geschaffen werden. "Da darf man das Hemd ja auch anprobieren und wieder zurückhängen, wenn es einem nicht passt." Übertragen auf Mobiltelefone bedeutet das, dass ein kurzes Ausprobieren in Ordnung ist - ein ganzes Wochenende lang zu telefonieren, Dinge aus dem Internet herunterzuladen und Adressen abzuspeichern gehe jedoch über einen Test hinaus.

Zwei Wochen Zeit haben Verbraucher in der Regel, um über das Internet oder per Telefon geschlossene Verträge zu widerrufen. Diese Frist beginnt beispielsweise bei bestellten Handys, sobald das Paket beim Kunden ankommt. "Wenn Verbraucher den Vertrag widerrufen wollen, können sie das entweder in Textform - also zum Beispiel als Mail oder Fax - erledigen oder durch eine Rücksendung", so der Experte für Verbraucherrecht. Meinecke empfiehlt, dafür grundsätzlich ein Einschreiben mit Rückschein zu wählen. "Damit hat man einen Beweis, an welchem Tag man die Sendung in die Post gegeben hat." (dpa/ajf)