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Feiertag in Bayern

05.01.1999
Von Michael Hufelschulte
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Weil der 6. Januar ("Heilige Drei Könige") in Bayern gesetzlicher Feiertag ist, macht die CW-Infonet-Redaktion einen Tag Pause. Die nächsten Top-News gibt es am 7. Januar. Wir wünschen unseren Lesern - je nach Wohnort - einen erholsamen Feier- oder einen erfolgreichen Arbeitstag!