Analyse der Finanzämter nach CW-Veröffentlichung:\

Fehlerquote bei EDV-Steuerbescheiden fällt

20.05.1977

MÜNCHEN (ce) - Emsige Rechtfertigungs-Aktivitäten löste die von der CW (Nr. 8, vom 18. Februar 1977) veröffentlichte Behauptung des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfen aus, daß durch den Einsatz der EDV die Fehler in den Steuerbescheiden steigen würden.

Das bayerische MdL Ingo Weiß (CSU) richtete unter anderem eine schriftliche Anfrage an den Bayerischen Staatsminister der Finanzen, wie es um die Fehlerquote bei automatisiert bearbeiteten Steuerbescheiden stehe.

Bayer. Staatsministerium der Finanzen

Die schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Ingo Weiß beantworte ich wie folgt:

Anläßlich eines gleichlautenden Artikels in der Zeitschrift "Computerwoche" hat der Bundesminister der Finanzen den Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine aufgefordert; zum Nachweis seiner Behauptungen entsprechendes Zahlenmaterial vorzulegen. Nach Auskunft des Bundesministers der Finanzen sind bisher keine Unterlagen eingegangen.

Für den Bereich des Freistaates Bayern treffen die vorgebrachten Behauptungen des Bundesverbandes nicht zu.

Zu Frage 1 und 2:

Es ist schwierig, eine genaue Aussage über die Fehlerquote zu machen. Anhaltspunkte, die Rückschlüsse auf die Fehlerquote und deren Entwicklung zulassen, ergeben sich insbesondere aus

- der Statistik der Rechtsbehelfe,

- der Zahl der durch interne (maschinelle) Prüfungen aufgedeckten Fehler und

- den Ergebnissen externer Prüfungen durch die Aufsichtsbehörde und durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof.

Die angeblich steigende Fehlerquote bei der Durchführung des Lohnsteuerjahresausgleichs und der Einkommensteuerveranlagung müßte sich in einer steigenden Anzahl der eingelegten Rechtsbehelfe spiegeln. Diese Zahl entwickelt sich aber insgesamt betrachtet rückläufig, wie folgende Aufstellungen (Veranlagungssteuern, Lohnsteuerjahresausgleich) verdeutlichen:

a) Veranlagungssteuern:

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Eingang im Jahr Anzahl in v.H. der Gesamtzahl der Fälle

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1972 132791 6,0 (2 200 000)

1973 126381 5,2 (2 400 000)

1974 164848 6,5 (2 510 000)

1975 159973 6,1 (2 607 000)

1976 108219 4,2 (2 538 000)

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b) Lohnsteuerjahresauseleich:

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Rechtsbehelfe für LStJA Anzahl in v.H. der Gesamtzahl der Fälle

1972 13359 0,6 (2142517)

1973 15164 0,7 (2135998)

1974 17578 0,8 (2049907)

1975 26744 1,3 (1968864)

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Die Steigerung der Rechtsbehelfe für das Kalenderjahr 1975 ist auf die Einkommensteuerreform zurückzuführen. Durch die Einführung der Vorsorgepauschale mußten insgesamt 102293 Lohnsteuerjahresausgleichsanträge, d. s. 5,2 v. H. der Gesamtzahl der gestellten Anträge, als unbegründet zurückgewiesen werden (1973 und 1974 rd. 1,5 v. H.). Bei diesen Fällen wurden vermehrt Einsprüche eingelegt. Die Einkommensteuer- und Lohnsteuerjahresausgleichsbescheide werden, bevor sie dem Steuerpflichtigen zugehen, in beschränktem Umfang maschinell auf ihre Richtigkeit überprüft. Dadurch können bestimmte Fehler amtsintern erkannt und ausgeschaltet werden. Die Zahl der so erkannten Fälle mit Fehlern ist in den letzten Jahren gleichbleibend und betrug z. B. beim Lohnsteuerjahresausgleich 1,0 v. H. 1972 1,0 v.H. 1973 1,9 v. H. 1974 1,5 v. H. 1975 der Gesamtzahl der Fälle.

Bei der Einkommensteuer liegt diese Fehlerquote in den einzelnen Jahren zwischen 2 und 3. v. H. Eine Steigerung ist nicht festgestellt worden.

Die Finanzämter werden laufend durch die Oberfinanzdirektion und den Bayerischen Obersten Rechnungshof geprüft. Dabei wird besonders darauf geachtet, ob die Finanzämter das materielle Steuerrecht richtig anwenden. Prüfungsfeststellungen, die darauf schließen lassen, daß die Fehlerhäufigkeit allgemein zunimmt, liegen nicht vor.

Zu Frage 3:

Eingabefehler werden weitestgehend dadurch vermieden, daß jede Eingabe in vollem Umfang wiederholt wird. Daneben führen die Verarbeitungsprogramme noch zusätzliche Prüfungen auf Eingabefehler durch. Eine Durchsicht der Steuerbescheide darüber hinaus erscheint nicht erforderlich.

Ich bemerke noch, daß die Daten für den Lohnsteuerjahresausgleich bereits seit einigen Jahren und für die Einkommensteuer ab dem Veranlagungszeitraum 1976 unmittelbar von der Erklärung erfaßt werden. Fehler, die durch die Übertragung der Daten auf besondere Eingabebögen entstehen (z. B. Zahlendreher, Übersehen einzelner Werte), werden damit ebenfalls ausgeschlossen.

Mit vorzüglicher Hochachtung I. V. Albert Meyer, Staatssekretär Ingo Weiß:

"Ich frage die Staatsregierung:"

1. Stimmt die Behauptung des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine, daß eine steigende Fehlerquote in den Steuerbescheiden von Lohn- und Einkommensteuerzahlern festzustellen sei und aus diesem Grunde bis zu 15% der Steuerbescheide fehlerhaft wären?

2. Ist die Behauptung richtig, daß Ursache für die steigende Fehlerquote die Einführung der Datenverarbeitung in der Finanzverwaltung sei?

3. Werden die Steuerbescheide vor Versendung an die Steuerzahler auf Eingabefehler besonders kontrolliert?