Faxline/Voice-Mail im LAN

26.05.1995

A. Becker*, Frankfurt: In unserer Firma besteht seit einigen Tagen die Moeglichkeit, ueber ein Voice-Mail-System Nachrichten fuer Anrufer zu hinterlassen, die direkt die Telefonnummer meines Arbeitsplatzes anwaehlen. Wie ist es um die Ueberwachung oder Auswertung dieser Nach-richten bestellt?

Die Redaktion: Am 4. Mai 1995 passierte die "Fernmeldeverkehrs- Ueberwachungs-Verordnung" (FUeV) den Deutschen Bundestag. Sie koennen dem weithin verbreiteten Entwurf zu dieser Verordnung ("Entwurf ueber die technische Umsetzung von Ueberwachungsmassnahmen des Fernmelde-verkehrs in Fernmeldeanlagen) entnehmen, dass Voice- Mail-Nachrichten ueberwacht werden duerfen. Ueber die konkret getroffenen Massnahmen ist Ihre Firma auskunftspflichtig. Wird Voice-Mail im PC-Netz gespei-chert, ist auch die Rolle der Netzwerkadministration zu beachten. In diesem Bereich gibt es noch wenige Urteile. Eine erste Klaerung wird von einem Prozess erwartet, der in den USA gegen die Firma McDonalds gefuehrt wird. Dort hatte der eifersuechtige Netzwerkadministrator die Voice-Mail-Nachricht eines flirtenden Angestellten der Frau des Angestellten vorgespielt.